Unternehmer-Leitfaden
GRK Unternehmer-Leitfaden · 2026
Der Praxisleitfaden für eine wertgedeckte betriebliche Altersvorsorge, für Geschäftsführer und Unternehmer, sachlich erklärt und mit offen genannten Rechtsquellen.
GRK Gereke01 Grundlagen
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Form der Altersvorsorge. Über die Entgeltumwandlung kann ein Teil des Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenbegünstigt in die Vorsorge fließen.1, 2
Beiträge zur Entgeltumwandlung sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4 % der BBG zusätzlich sozialabgabenfrei.2, 4 Aus vergleichsweise geringem Netto-Aufwand kann so ein deutlich höherer Beitrag in die Versorgung fließen.
Arbeitgeber-Zuschuss
Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 % leisten, soweit sie Sozialabgaben einsparen.3 Dieser Zuschuss erhöht den Beitrag zusätzlich.
Das Gesetz kennt mehrere Durchführungswege (u. a. Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Direktzusage). Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse bleiben die Mittel im Unternehmen und können, je nach Gestaltung, in Sachwerte wie physisches Gold und Silber investiert werden.5
Den rechtssicheren Durchführungsweg setzen wir gemeinsam mit spezialisierten Partnern um; das physische Edelmetall wird über einen Edelmetallpartner eingebunden und versichert verwahrt.7
GRK Gereke02 Nutzen
Eine gut gestaltete Betriebsrente wirkt auf beiden Seiten, sie senkt Abgaben und schafft einen echten Zusatznutzen im Wettbewerb um Fachkräfte.
Nachgelagerte Besteuerung
Die spätere Betriebsrente wird in der Auszahlungsphase besteuert und ist für gesetzlich Versicherte in der Regel kranken- und pflegeversicherungspflichtig.2 In vielen Fällen ist der persönliche Steuersatz im Ruhestand niedriger als in der Erwerbsphase, der Vorteil hängt vom Einzelfall ab.
Klassische bAV-Tarife sind häufig zinsabhängig. Eine Deckung über physische Edelmetalle soll die Kaufkraft der Versorgung über lange Zeiträume schützen. Edelmetalle zahlen keine Zinsen, gelten aber als knapper, weltweit anerkannter Sachwert außerhalb der Finanzmärkte.6
GRK Gereke03 Geschäftsführer
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) zahlen häufig nicht oder nur eingeschränkt in die gesetzliche Rentenversicherung ein, daraus entsteht oft eine besonders große Versorgungslücke.5
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| BBG-Deckel | Die gesetzliche Rente ist durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt4, der Wunsch-Lebensstandard nicht. |
| Beherrschend? | Beteiligung und Einfluss entscheiden über steuer- und sozialrechtliche Einordnung, im Einzelfall prüfen. |
| Pensionszusage | Direktzusage mit Rückstellungen, bilanzielle Wirkung; Auslagerung kann möglich sein. |
| Unterstützungskasse | Mittel können im Unternehmen bleiben, Sachwertdeckung je nach Gestaltung. |
Welcher Weg passt, hängt von Beteiligung, Unternehmensgröße und Zielen ab. Gestaltung, rechtssichere Umsetzung und laufende Verwaltung übernehmen wir gemeinsam mit fachkundigen Partnern.
04 Praxis
GRK GerekeTransparenz
Dieser Leitfaden stützt sich auf geltende Rechtsgrundlagen und Veröffentlichungen offizieller Stellen. Die nummerierten Verweise im Text entsprechen der folgenden Liste.
Wichtiger Hinweis
Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer-, Rechts-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Die Gestaltung einer betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer, hat besondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen und sollte im Einzelfall fachkundig geprüft werden. Wertentwicklungen und Steuereffekte können nicht garantiert werden.
Nächster Schritt
Sie kennen jetzt die Grundzüge. Ob eine wertgedeckte Betriebsrente für Ihr Unternehmen passt, hängt von Struktur, Zielen und Beteiligungen ab. In einem unverbindlichen Gespräch ordnen wir Ihre Ausgangslage ein, auf Wunsch bis zur Umsetzung samt Edelmetalldepot.