Vier Effekte aus einer einzigen Maßnahme
Ein Mitarbeiter wandelt einen kleinen Teil seines Bruttolohns in Altersvorsorge um. Aus der sinkenden Lohnnebenkostenlast gewährt das Unternehmen zusätzlich eine steuerfreie Sachbezugskarte, am Ende stehen beide Seiten besser da.
80 € Entgeltumwandlung
Der Mitarbeiter wandelt einen kleinen Teil seines Bruttolohns in Altersvorsorge um.
Weniger Lohnnebenkosten
Das sozialversicherungspflichtige Brutto sinkt, das Unternehmen spart Abgaben.
Zusätzliche 48-€-Karte
Aus der Ersparnis gewährt das Unternehmen steuerfrei eine Sachbezugskarte.
Beide gewinnen
Mehr Netto für den Mitarbeiter, ein Liquiditätsüberschuss für das Unternehmen.
Ein System, das sich aus den eingesparten Lohnnebenkosten selbst trägt, und für beide Seiten gewinnt.
Ein gesunder Betrieb, drei wiederkehrende Probleme
Die Mustermann GmbH, ein mittelständischer Produktionsbetrieb mit 25 Mitarbeitern, ist solide aufgestellt, und kämpft doch mit denselben drei Herausforderungen wie fast jeder Mittelständler. Jede davon kostet Geld, Bindung oder beides.
Fachkräftemangel
Qualifizierte Mitarbeiter sind schwer zu gewinnen und langfristig zu halten. Das Gehalt allein reicht als Argument längst nicht mehr.
Hohe Lohnnebenkosten
Auf jede Gehaltserhöhung fallen Steuern und Sozialabgaben an, ein erheblicher Teil kommt beim Mitarbeiter netto gar nicht an.
Unattraktive klassische bAV
Versicherungsförmige Modelle kosten Provision und Verwaltung, sind unflexibel und bringen dem Unternehmen keinen eigenen Mehrwert.
Eine einzige Lösung adressiert alle drei Probleme zugleich, und kostet das Unternehmen unterm Strich nichts.
Ein System aus drei Bausteinen
Statt einer reinen Versicherungslösung wird ein Gesamtsystem aufgesetzt, jeder Baustein erfüllt einen klaren Zweck und greift in den nächsten.
Unterstützungskasse
Pro Mitarbeiter fließen monatlich 80 € aus Entgeltumwandlung in eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorge.
Sachbezugskarte
Zusätzlich zum Gehalt lädt das Unternehmen monatlich 48 € steuerfrei auf die Karte, im Rahmen der 50-€-Freigrenze. So verliert der Mitarbeiter netto nichts, sondern gewinnt.
Physische Rückdeckung
Die Rückdeckung erfolgt in physischen Edelmetallen, krisenfeste Substanz statt Provisions- und Versicherungskosten.
Drei Bausteine, ein Effekt: weniger Kosten, mehr Netto und echtes Vermögen, gleichzeitig.
Ein Mitarbeiter, zwei Abrechnungen
Monatliche Betrachtung am Beispiel eines Mitarbeiters mit 2.600 € Bruttolohn (15 €/Std., 40 Std.). Die Entgeltumwandlung senkt das sozialversicherungspflichtige Brutto, dadurch sinken die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers.
+100,29 € Liquidität, pro Mitarbeiter, jeden Monat.
Ausgeglichen durch die zusätzliche Sachbezugskarte
Zusätzlich zur Altersvorsorge gewährt das Unternehmen eine Sachbezugskarte und lädt sie monatlich mit 48 € auf, im Rahmen der 50-€-Freigrenze (§ 8 Abs. 2 EStG) steuer- und sozialabgabenfrei. Finanziert wird das aus dem Liquiditätsgewinn des Arbeitgebers, nicht aus der Entgeltumwandlung.
48 € im Monat, steuerfrei im Alltag nutzbar
Die Karte wird zusätzlich zum Gehalt geführt und monatlich automatisch aufgeladen. Der Mitarbeiter setzt das Guthaben frei im Alltag ein, der Arbeitgeber bleibt im Rahmen der gesetzlichen Freigrenze.
Die Karte trägt sich selbst: 44,50 € bleiben dem Unternehmen, und der Mitarbeiter hat +2,20 € mehr Netto, ohne Verzicht.
Der konkrete Mehrwert, je Mitarbeiter und Monat
Was am Ende für beide Seiten bleibt, nebeneinandergestellt, ohne Aufschlag und ohne Kleingedrucktes im Hintergrund.
Ein Vergütungsmodell ohne Verlierer, Unternehmen und Mitarbeiter gewinnen zugleich.
Was in 25 Jahren daraus wird
Die 25 Mitarbeiter der Mustermann GmbH, je 80 € monatliche Entgeltumwandlung, 25 Jahre Laufzeit. Entscheidend ist die Aufteilung: Die Mitarbeiter erhalten die garantierte Verzinsung von 1,00 %, die darüber hinausgehende Wertentwicklung von Gold und Silber verbleibt im Unternehmen.
Die garantierte Verzinsung erhalten die Mitarbeiter; die darüber hinausgehende Wertentwicklung von Gold und Silber verbleibt im Unternehmen.
geringere Steuerzahlung pro Jahr, bereits ab dem ersten Jahr wirksam.
Die 7,00 % sind eine Annahme zur Veranschaulichung und keine Zusage. Gold und Silber werfen keine laufende Verzinsung ab; ihr Wert schwankt, historische Entwicklungen sind keine Garantie für die Zukunft. Garantiert ist allein die Verzinsung von 1,00 %.
Die Mitarbeiter erhalten ihre garantierte Versorgung, der Überschuss aus Gold und Silber bleibt im Unternehmen.
Gleicher Beitrag, sehr unterschiedliches Ergebnis
Gleicher Monatsbeitrag (80 €), gleiche Laufzeit (25 Jahre), gleiche Annahme (2,5 %), die klassische Direktversicherung gegenüber der eigenen Unterstützungskasse.
Vereinfachtes Rechenbeispiel; Renten- und Kapitalwerte sind Beispielwerte. Die tatsächliche Besteuerung hängt vom Einzelfall ab; verbindliche Aussagen erfolgen nach individueller Prüfung mit den steuerlichen Beratern.
Gleiche Einzahlung, ohne Vertriebskosten, mit Überschüssen im Haus und ermäßigter Besteuerung.
Auf bewährtem rechtlichem Fundament
Jeder Baustein des Modells ruht auf einer gesetzlich verankerten Grundlage, gesetzlich geregelt, insolvenzgeschützt und bilanzneutral.
Anerkannter Durchführungsweg
Die Unterstützungskasse ist ein etablierter, gesetzlich verankerter Weg der bAV (BetrAVG).
Betriebsausgabenabzug
Zuwendungen an die Kasse sind im gesetzlichen Rahmen als Betriebsausgaben abziehbar (EStG).
50-€-Sachbezugsfreigrenze
Die zusätzlich gewährte Sachbezugskarte bleibt bei korrekter Ausgestaltung steuer- und abgabenfrei (EStG).
Insolvenzschutz
Die Versorgungsansprüche der Mitarbeiter sind über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert.
Keine Rückstellungen
Anders als bei der Direktzusage entstehen keine Pensionsrückstellungen in der Bilanz.
Spezialisierte Netzwerkpartner
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Versicherungsmathematik aus einer Hand.
Gesetzlich verankert, insolvenzgeschützt und bilanzneutral, solide abgesichert.
In vier Schritten umgesetzt, im ersten Jahr gedeckt
Von der Analyse bis zur verwahrten Rückdeckung übernehmen spezialisierte Partner die Umsetzung. Das Einrichtungshonorar ist in Raten zahlbar und durch den Steuereffekt bereits im ersten Jahr gedeckt.
Analyse der Vergütungsstruktur
Bestandsaufnahme aller Verträge und der Gehaltsstruktur. Vorhandene Direktversicherungen werden geprüft und integriert, nicht ersatzlos gekündigt.
Unterstützungskasse einrichten
Pro teilnehmendem Mitarbeiter 80 € monatlich aus Entgeltumwandlung, inklusive des gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses.
Sachbezugskarte ausgeben
Zusätzlich gewährte Sachzuwendungskarte, monatlich mit 48 € steuerfrei aufgeladen, finanziert aus dem Liquiditätsgewinn des Arbeitgebers.
Rückdeckung & Outsourcing
Die Rückdeckung erfolgt in physischem Gold und Silber, verwahrt im Zollfreilager. Einrichtung, Verwaltung und Recht übernehmen Netzwerkpartner.
Beispielhaftes Honorar für die vollständige Einrichtung, in Raten zahlbar aus der frei gewordenen Liquidität, ohne zusätzlichen Mittelabfluss.
Die monatlich frei werdende Liquidität von 44,50 € je Mitarbeiter tilgt das Honorar in rund sechs Monaten, ohne zusätzlichen Mitteleinsatz. Bereits die jährliche Steuerersparnis von ≈ 16.368 € übersteigt das Einrichtungshonorar deutlich.
pro Jahr. Die geringere Steuerzahlung deckt das Honorar bereits im ersten Jahr um ein Vielfaches.
Vollständig ausgelagert, in Raten zahlbar, und im ersten Jahr steuerlich gedeckt.
Was Unternehmer am häufigsten fragen
Die sechs Fragen, die im Erstgespräch am häufigsten kommen, vorab und ohne Umschweife beantwortet.
Keine versteckten Haken, transparent und nachvollziehbar.
Modellrechnung für Ihr Unternehmen
Stellen Sie Mitarbeiterzahl, Entgeltumwandlung und Ihren freiwilligen Zuschuss ein, die Hochrechnung folgt der Logik des Fallbeispiels und aktualisiert sich live.
Je Mitarbeiter und Monat 100,29 € Liquidität, 48,00 € steuerfreie Karte, 80,00 € Vorsorgeaufbau.
Vereinfachte, unverbindliche Modellrechnung auf Basis der Beispielwerte des Fallbeispiels (linear hochgerechnet). Die Berechnungen können sich im individuellen Fall jederzeit ändern und stellen ausdrücklich keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Tatsächliche Werte hängen von Gehaltsstruktur, Steuerklassen, Teilnahmequote, dem freiwilligen Arbeitgeber-Zuschuss und den jeweils gültigen Regelungen ab und werden ausschließlich in der individuellen Analyse ermittelt. Die steuerfreie Behandlung der Sachzuwendung setzt die Einhaltung der 50-€-Freigrenze (§ 8 EStG) und eine korrekte Ausgestaltung voraus.
Hinweis: Dieses Fallbeispiel beschreibt ein Musterunternehmen und stellt eine vereinfachte, unverbindliche Modellrechnung dar. Es ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Trotz aller Sorgfalt kann keine Haftung für das Eintreten der berechneten Ergebnisse übernommen werden; es können sich Abweichungen nach unten wie nach oben ergeben. Tatsächliche Ergebnisse hängen von der individuellen Unternehmenssituation, der Teilnahmequote, der Vergütungsstruktur, der Steuerklasse der Mitarbeiter sowie den jeweils gültigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen ab. Die steuerfreie Behandlung der Sachzuwendung setzt die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen voraus, insbesondere die zusätzliche Gewährung zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (§ 8 EStG) und eine korrekte Ausgestaltung. Edelmetallpreise unterliegen Marktschwankungen; historische Wertentwicklungen sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Verbindliche Aussagen erfolgen ausschließlich nach individueller Prüfung gemeinsam mit den steuerlichen und rechtlichen Beratern.
