113 Begriffe · Glossar wird laufend erweitert.
Abfindung von Versorgungsansprüchen
Die Abfindung ersetzt einen laufenden oder künftigen Versorgungsanspruch durch eine einmalige Kapitalzahlung. Sie ist gesetzlich nur in engen Grenzen zulässig.
Zum BegriffAlte Lebensversicherung optimieren
Alte Lebensversicherungen lassen sich optimieren: behalten, beitragsfrei stellen, verkaufen oder in Sachwerte umschichten, je nach Verzinsung und Zielen.
Zum BegriffAlternative zur Direktversicherung
Wer eine Alternative zur Direktversicherung sucht, findet sie meist in der Unterstützungskasse, flexibler, ohne Beitragsgrenzen und mit der Option auf Sachwerte.
Zum BegriffAltersvorsorge für Geschäftsführer
Altersvorsorge für Geschäftsführer adressiert die besondere Situation von GmbH-Geschäftsführern, die ihre Versorgung oft über betriebliche Modelle aufbauen müssen.
Zum BegriffAltersvorsorge für Unternehmer
Altersvorsorge für Unternehmer bündelt die Strategien, mit denen Selbstständige und Unternehmer ihre oft lückenhafte Absicherung gezielt aufbauen.
Zum BegriffArbeitgeberattraktivität
Arbeitgeberattraktivität beschreibt, wie anziehend ein Unternehmen auf aktuelle und potenzielle Mitarbeiter wirkt – Zusatzleistungen sind ein zentraler Faktor.
Zum BegriffArbeitgeberfinanzierte Betriebsrente
Bei der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente trägt der Arbeitgeber die Beiträge ganz oder überwiegend selbst – als freiwillige Zusatzleistung für seine Mitarbeiter.
Zum BegriffArbeitgeberzuschuss
Der Arbeitgeberzuschuss ist die seit 2019 verpflichtende Beteiligung des Arbeitgebers an der Entgeltumwandlung – in der Regel 15 Prozent des umgewandelten Beitrags.
Zum BegriffArbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente
Bei der arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente baut der Mitarbeiter seine Zusatzrente aus eigenem Gehalt auf – meist über Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss.
Zum BegriffAusfinanzierung von Pensionszusagen
Die Ausfinanzierung stellt sicher, dass für eine Pensionszusage tatsächlich Kapital vorhanden ist. So werden Finanzierungslücken zwischen Rückstellung und benötigter Leistung geschlossen.
Zum BegriffAuslagerung von Pensionsverpflichtungen
Die Auslagerung überträgt bestehende Pensionsverpflichtungen aus der Unternehmensbilanz auf einen externen Versorgungsträger. Das entlastet Bilanz und Eigenkapital und erleichtert die Nachfolge.
Zum BegriffBausparvertrag verkaufen
Einen Bausparvertrag zu verkaufen oder aufzulösen kann sinnvoll sein, wenn das Guthaben kaum verzinst wird und nicht für den Wohnungsbau benötigt wird.
Zum BegriffBausparvertrag verkaufen oder behalten
Ob ein Bausparvertrag verkauft oder behalten wird, hängt vom Bauvorhaben, der Verzinsung und der Förderung ab. Nicht benötigte Verträge sind oft Kandidaten für die Auflösung.
Zum BegriffBetriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung ist der gesetzliche Oberbegriff für Versorgungsleistungen, die ein Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zusagt. Sie ist im Betriebsrentengesetz geregelt.
Zum BegriffBetriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die vom Arbeitgeber organisierte Zusatzrente. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und kann arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sein.
Zum BegriffBetriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine vom Arbeitgeber finanzierte Zusatzkrankenversicherung für Mitarbeiter – ein wachsendes Instrument der Mitarbeiterbindung.
Zum BegriffBetriebsrente Gold
Die Betriebsrente Gold ist eine betriebliche Altersvorsorge, deren Kapital in physisches Gold investiert wird – für eine wertgedeckte, inflationsrobuste Versorgung.
Zum BegriffBetriebsrente ohne Versicherungsprodukt
Eine Betriebsrente ohne Versicherungsprodukt verzichtet auf klassische Tarife und setzt auf versicherungsfreie Wege wie die Unterstützungskasse, oft mit Sachwertdeckung.
Zum BegriffBetriebsrente Silber
Die Betriebsrente Silber ist eine betriebliche Altersvorsorge, deren Kapital in physisches Silber investiert wird – als sachwertgedeckte Ergänzung zur Goldvariante.
Zum BegriffBilanzentlastung durch Auslagerung
Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen entlastet die Bilanz, das Eigenkapital wird freigesetzt, Kennzahlen und Rating verbessern sich.
Zum BegriffBilanzneutrale Altersvorsorge
Bilanzneutrale Altersvorsorge bezeichnet Versorgungsmodelle, die keine belastenden Rückstellungen in der Unternehmensbilanz erzeugen.
Zum BegriffEdelmetalldepot
Ein Edelmetalldepot bündelt die sichere, versicherte Verwahrung von physischem Gold und Silber, als allokiertes Eigentum außerhalb der Bankbilanz.
Zum BegriffEdelmetalle für Unternehmer
Edelmetalle bieten Unternehmern Kaufkraftschutz, Diversifikation und – über die sachwertgedeckte Betriebsrente – einen Weg, betriebliches Kapital wertbeständig anzulegen.
Zum BegriffEdelmetallrente
Die Edelmetallrente ist ein Sparplan, der langfristig physisches Gold und Silber aufbaut, als sachwertbasierte Ergänzung zur klassischen Altersvorsorge, schon ab 50 € monatlich.
Zum BegriffEdelmetallrückdeckung
Bei der Edelmetallrückdeckung wird eine Versorgungszusage mit physischem Gold und Silber gedeckt, statt mit klassischen Versicherungstarifen, für eine sachwertbasierte, inflationsrobuste bAV.
Zum BegriffEdelmetallsparplan
Ein Edelmetallsparplan baut physisches Gold und Silber Schritt für Schritt über regelmäßige Raten auf, ideal für den planbaren, langfristigen Vermögensaufbau.
Zum BegriffEntgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten einer Betriebsrente. Die Beiträge sind in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenfrei.
Zum BegriffFachkräftesicherung
Fachkräftesicherung bündelt Strategien, mit denen Unternehmen im Fachkräftemangel qualifizierte Mitarbeiter gewinnen und halten.
Zum BegriffFondsgebundene Lebensversicherung verkaufen
Auch fondsgebundene Lebensversicherungen lassen sich verkaufen. Ihr Wert hängt von der Fondsentwicklung ab, ein Verkauf kann gegenüber der Kündigung Vorteile bringen.
Zum BegriffGeschäftsführer-Pension
Die Geschäftsführer-Pension ist die zugesagte Altersversorgung eines GmbH-Geschäftsführers, meist über eine Pensionszusage oder Unterstützungskasse.
Zum BegriffGeschäftsführer-Versorgung
Die Geschäftsführer-Versorgung umfasst alle Modelle, mit denen Geschäftsführer – insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer – ihre oft große Versorgungslücke schließen.
Zum BegriffGold & More (Goldmünzen)
Gold & More ist ein Sparkonzept mit Schwerpunkt auf international anerkannten Anlagemünzen, bespart ab 50 € monatlich und ab 1 oz auslieferbar.
Zum BegriffGold als Altersvorsorge
Gold als Altersvorsorge nutzt das Edelmetall als wertstabilen Baustein für den Ruhestand – privat oder über eine sachwertgedeckte Betriebsrente.
Zum BegriffGold oder Direktversicherung
Gold ist ein Sachwert ohne Garantiezins, die Direktversicherung ein geförderter, aber niedrig verzinster bAV-Weg. In der goldgedeckten Betriebsrente lassen sich beide Welten verbinden.
Zum BegriffGold oder Lebensversicherung
Gold ist ein Sachwert mit Kaufkraftschutz, die Lebensversicherung ein niedrig verzinstes Geldwertprodukt. Viele schichten bestehende Policen gezielt in Gold um.
Zum BegriffGold oder Silber als Altersvorsorge
Gold ist der stabile Wertspeicher, Silber das chancenreichere Industriemetall. In der Altersvorsorge ergänzen sie sich oft, statt sich auszuschließen.
Zum BegriffGoldgedeckte Betriebsrente
Eine goldgedeckte Betriebsrente unterlegt die Versorgung mit physischem Gold. So verbindet sie die Förderung der bAV mit der Wertbeständigkeit des Edelmetalls.
Zum BegriffGoldsparplan
Ein Goldsparplan baut physisches Gold über regelmäßige Raten auf, ein einfacher, planbarer Weg zum Sachwertanker, schon mit kleinen Beträgen.
Zum BegriffInflationsgeschützte Betriebsrente
Eine inflationsgeschützte Betriebsrente soll die Kaufkraft der späteren Leistung bewahren, häufig durch sachwertbasierte Deckung mit Gold und Silber.
Zum BegriffInflationsschutz durch Edelmetalle
Inflationsschutz durch Edelmetalle beschreibt die Idee, mit Sachwerten wie Gold und Silber die Kaufkraft des Vermögens gegen Geldentwertung zu bewahren.
Zum BegriffInsolvenzschutz
Der Insolvenzschutz sichert Betriebsrenten ab, falls der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Träger ist in vielen Fällen der Pensions-Sicherungs-Verein.
Zum BegriffInsolvenzschutz für Pensionszusagen
Pensionszusagen sind über den Pensions-Sicherungs-Verein insolvenzgeschützt, bei Auslagerung und Sachwertdeckung kommen weitere Schutzebenen hinzu.
Zum BegriffKapital aus Lebensversicherung freisetzen
Wer Kapital aus einer Lebensversicherung freisetzen will, kann verkaufen, kündigen oder beleihen. Der Verkauf am Zweitmarkt bringt häufig den höchsten Betrag.
Zum BegriffKapitalanlage in Gold
Die Kapitalanlage in Gold meint den Erwerb von physischem Anlagegold als Wertspeicher. Anlagegold ist in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit.
Zum BegriffKapitalanlage in Silber
Die Kapitalanlage in Silber kombiniert Wertspeicher und Industrierohstoff. Silber schwankt stärker als Gold und unterliegt beim Kauf in der Regel der Umsatzsteuer.
Zum BegriffKrisenschutz durch Edelmetalle
Edelmetalle gelten als Krisenschutz: In unsicheren Zeiten suchen Anleger physisches Gold und Silber als bankenunabhängigen, wertbeständigen Sachwert.
Zum BegriffLebensversicherung für Edelmetalle nutzen
Eine bestehende Lebensversicherung lässt sich nutzen, um Edelmetalle aufzubauen: Police verkaufen oder kündigen und den Erlös in physisches Gold und Silber umschichten.
Zum BegriffLebensversicherung kündigen oder verkaufen
Kündigen oder verkaufen ist die zentrale Frage bei der vorzeitigen Beendigung einer Police. Der Verkauf am Zweitmarkt bringt häufig mehr als die Kündigung zum Rückkaufswert.
Zum BegriffLebensversicherung verkaufen
Eine Lebensversicherung zu verkaufen kann mehr einbringen als die Kündigung: Am Zweitmarkt liegt der Erlös oft über dem Rückkaufswert des Versicherers.
Zum BegriffLebensversicherung verkaufen oder behalten
Ob man eine Lebensversicherung verkauft oder behält, hängt von Verzinsung, Restlaufzeit und Zielen ab. Schwach verzinste Policen sind oft Kandidaten für Verkauf und Umschichtung.
Zum BegriffLiquiditätsoptimierung
Liquiditätsoptimierung zielt darauf, dem Unternehmen handlungsfähiges Kapital zu erhalten – etwa indem Vorsorgemittel als Darlehen im Betrieb verbleiben.
Zum BegriffPalladium als Kapitalanlage
Palladium ist rund 30-mal seltener als Gold und vor allem als Katalysatormaterial gefragt. Es gilt als besonders schwankungsstark und eignet sich für erfahrene Anleger.
Zum BegriffPallas (Platin, Palladium & Rhodium)
Pallas ist ein Sparkonzept auf die selteneren Metalle Platin, Palladium und Rhodium, frei wählbar in 1-oz-Einheiten, schon ab 50 € monatlich.
Zum BegriffPauschaldotierte Unterstützungskasse
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist eine reservepolsterfinanzierte Versorgungseinrichtung, bei der die Mittel als Darlehen im Unternehmen bleiben und Sachwerte einbindbar sind.
Zum BegriffPensions-Sicherungs-Verein (PSV)
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung für betriebliche Altersversorgung in Deutschland.
Zum BegriffPensionsfonds
Der Pensionsfonds ist ein Durchführungsweg der bAV mit größerer Anlagefreiheit am Kapitalmarkt. Er bietet höhere Renditechancen bei entsprechend höherem Schwankungsrisiko.
Zum BegriffPensionskasse
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und ein versicherungsförmiger Durchführungsweg der bAV mit eigener Aufsicht.
Zum BegriffPensionsrückstellungen reduzieren
Pensionsrückstellungen binden Eigenkapital und belasten die Bilanz. Über Auslagerung und Ausfinanzierung lassen sie sich reduzieren oder vollständig auslösen.
Zum BegriffPensionszusage
Bei einer Pensionszusage (Direktzusage) verspricht das Unternehmen dem Mitarbeiter oder Geschäftsführer direkt eine spätere Versorgung und bildet dafür Rückstellungen in der Bilanz.
Zum BegriffPensionszusage absichern
Eine Pensionszusage abzusichern heißt, ihr ausreichend Deckungskapital gegenüberzustellen, über Rückdeckung, Ausfinanzierung und Insolvenzschutz.
Zum BegriffPensionszusage an Unterstützungskasse übertragen
Eine bestehende Pensionszusage lässt sich auf eine Unterstützungskasse übertragen, das entlastet die Bilanz, erhält Liquidität und ermöglicht eine sachwertgedeckte Versorgung.
Zum BegriffPensionszusage oder Unterstützungskasse
Pensionszusage und Unterstützungskasse sichern Versorgung – die Pensionszusage bilanzwirksam im Unternehmen, die Unterstützungskasse ausgelagert und bilanzschonend.
Zum BegriffPhysische Edelmetalle in der Altersvorsorge
Physische Edelmetalle wie Gold und Silber dienen in der Altersvorsorge als Sachwertbaustein, der die Kaufkraft schützen und bilanzunabhängiges Eigentum schaffen soll.
Zum BegriffPhysische Edelmetalle in der bAV
Physische Edelmetalle lassen sich über geeignete Durchführungswege in die betriebliche Altersvorsorge einbinden, für eine sachwertbasierte, inflationsrobuste Versorgung.
Zum BegriffPhysisches Gold kaufen
Physisches Gold kaufen heißt, echte Barren oder Münzen zu erwerben, statt nur Ansprüche auf Papier. Anlagegold ist umsatzsteuerbefreit und gilt als bewährter Wertspeicher.
Zum BegriffPhysisches Silber kaufen
Physisches Silber kaufen heißt, echte Silberbarren oder -münzen zu erwerben. Silber verbindet Wertspeicher und Industrierohstoff, unterliegt beim Kauf aber der Umsatzsteuer.
Zum BegriffPlatin als Kapitalanlage
Platin ist deutlich seltener als Gold und zugleich ein zentraler Industrierohstoff. Als Kapitalanlage eignet es sich vor allem zur Diversifikation für erfahrene Anleger.
Zum BegriffPolicenankauf
Der Policenankauf bezeichnet den Erwerb bestehender Versicherungsverträge durch einen spezialisierten Ankäufer am Zweitmarkt – meist zu einem Preis über dem Rückkaufswert.
Zum BegriffRentenlücke
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem im Ruhestand benötigten Einkommen und der voraussichtlichen gesetzlichen Rente. Sie wird privat oder betrieblich geschlossen.
Zum BegriffRentenversicherung verkaufen
Eine private Rentenversicherung lässt sich verkaufen, statt sie zu kündigen. Am Zweitmarkt liegt der Erlös oft über dem Rückkaufswert und kann in Sachwerte umgeschichtet werden.
Zum BegriffRhodium als Kapitalanlage
Rhodium gilt als seltenstes und teuerstes Edelmetall der Welt. Mit extrem knappem Angebot und sehr hoher Volatilität eignet es sich nur als Beimischung für Experten.
Zum BegriffRückdeckungsversicherung
Die Rückdeckungsversicherung sichert eine Pensionszusage ab: Das Unternehmen schließt eine Versicherung ab, deren Leistung später die zugesagte Versorgung finanziert.
Zum BegriffRückkaufswert Lebensversicherung
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherer bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung auszahlt. Er liegt oft unter den eingezahlten Beiträgen.
Zum BegriffRuhestandsplanung
Ruhestandsplanung strukturiert den Übergang in den Ruhestand: Einkommensbedarf, Vorsorgebausteine und Entnahmestrategie werden aufeinander abgestimmt.
Zum BegriffSachwertbasierte Betriebsrente
Eine sachwertbasierte Betriebsrente deckt die Versorgung mit realen Werten wie Gold und Silber statt mit reinen Geldwerten, für mehr Kaufkraftschutz.
Zum BegriffSachwertstrategie
Eine Sachwertstrategie setzt bewusst auf reale Werte wie Edelmetalle, Immobilien oder Beteiligungen, um Vermögen gegen Geldentwertung und Krisen zu schützen.
Zum BegriffSilber als Altersvorsorge
Silber als Altersvorsorge nutzt das Edelmetall als chancenorientierte, sachwertbasierte Beimischung für den Ruhestand – ergänzend zu Gold.
Zum BegriffSilber oder Direktversicherung
Silber ist ein chancenorientierter Sachwert mit Industrienachfrage, die Direktversicherung ein geförderter, niedrig verzinster bAV-Weg. Eine silbergedeckte Betriebsrente verbindet beides.
Zum BegriffSilbergedeckte Betriebsrente
Eine silbergedeckte Betriebsrente unterlegt die Versorgung mit physischem Silber, oft ergänzend zu Gold, und verbindet bAV-Förderung mit Sachwertchancen.
Zum BegriffSilbersparplan
Ein Silbersparplan baut physisches Silber über regelmäßige Raten auf, eine chancenorientierte Sachwertbeimischung, ideal als Ergänzung zum Goldsparplan.
Zum BegriffSteuerfreie Entgeltumwandlung
Die steuerfreie Entgeltumwandlung beschreibt den Teil der Beiträge, der nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei in die Betriebsrente fließt – bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Zum BegriffSteueroptimierte Altersvorsorge für Geschäftsführer
Geschäftsführer können ihre Altersvorsorge steueroptimiert gestalten, etwa über die Unterstützungskasse, die Beiträge mindern den Gewinn und bauen Versorgung auf.
Zum BegriffSteueroptimierung für Unternehmer
Steueroptimierung für Unternehmer nutzt legale Gestaltungsspielräume, um die Steuerlast zu senken – etwa über betriebliche Altersvorsorge und Rückstellungen.
Zum BegriffÜbertragung von Versorgungszusagen
Die Übertragung verlagert eine Versorgungszusage auf einen anderen Träger oder Arbeitgeber – etwa bei Jobwechsel, Auslagerung oder Unternehmensumstrukturierung.
Zum BegriffUnternehmensverkauf und Pensionszusage
Eine Pensionszusage kann den Unternehmensverkauf erschweren, sie belastet die Bilanz. Auslagerung und Ausfinanzierung schaffen vor dem Verkauf klare Verhältnisse.
Zum BegriffUnternehmer-Rente
Die Unternehmer-Rente bezeichnet die selbst aufgebaute Altersversorgung von Unternehmern und Selbstständigen, häufig betrieblich und sachwertgedeckt gestaltet.
Zum BegriffUnterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist ein Durchführungsweg der bAV, bei dem die Mittel im Unternehmen verbleiben können. Sie gilt als besonders flexibel und ist von Beitragsgrenzen unabhängig.
Zum BegriffUnterstützungskasse für Geschäftsführer
Die Unterstützungskasse ist für Geschäftsf ührer besonders attraktiv: keine Beitragsgrenzen, Liquiditätserhalt und Sachwertoption schließen die oft große Versorgungslücke wirksam.
Zum BegriffUnterstützungskasse für GmbH
Für eine GmbH ist die Unterstützungskasse ein flexibles Versorgungswerk: bilanzschonend, liquiditätserhaltend und mit Sachwertoption, für Belegschaft und Geschäftsführung.
Zum BegriffUnterstützungskasse mit Edelmetallrückdeckung
Die Unterstützungskasse mit Edelmetallrückdeckung deckt die Versorgung mit physischem Gold und Silber, das Kernmodell der sachwertgedeckten Betriebsrente bei GRK Gereke.
Zum BegriffUnterstützungskasse Nachteile
Die Nachteile der Unterstützungskasse: höherer Gestaltungs- und Verwaltungsaufwand sowie die Notwendigkeit fachkundiger Umsetzung, denen aber große Vorteile gegenüberstehen.
Zum BegriffUnterstützungskasse oder ETF
Die Unterstützungskasse ist ein betrieblicher Versorgungsweg mit Steuervorteilen, der ETF ein privates Kapitalmarktinstrument. Beide verfolgen unterschiedliche Zwecke.
Zum BegriffUnterstützungskasse oder Pensionskasse
Unterstützungskasse und Pensionskasse sind beide externe Versorgungsträger. Die Pensionskasse ist reguliert und konservativ, die Unterstützungskasse flexibler und ohne Beitragsgrenzen.
Zum BegriffUnterstützungskasse oder private Altersvorsorge
Die Unterstützungskasse ist betrieblich und gefördert, die private Altersvorsorge unabhängig vom Unternehmen. Für Unternehmer ergänzen sich beide oft ideal.
Zum BegriffUnterstützungskasse und Arbeitgeberhaftung
Bei der Unterstützungskasse haftet der Arbeitgeber subsidiär für die zugesagte Leistung. Diese Einstandspflicht ist gesetzlich vorgesehen und durch saubere Gestaltung beherrschbar.
Zum BegriffUnterstützungskasse und Insolvenzschutz
Die Versorgung der Unterstützungskasse ist über den Pensions-Sicherungs-Verein insolvenzgeschützt, eingebundene Edelmetalle sind zudem allokiertes Eigentum.
Zum BegriffUnterstützungskasse Vorteile
Die Vorteile der Unterstützungskasse: keine Beitragsgrenzen, Liquiditätserhalt, Sachwertoption und Insolvenzschutz, ideal für hohe und unternehmernahe Zusagen.
Zum BegriffUnterstützungskasse vs Direktversicherung
Unterstützungskasse und Direktversicherung sind zwei Durchführungswege der bAV. Die Direktversicherung ist einfach, aber begrenzt; die Unterstützungskasse ist flexibler und bilanzschonend.
Zum BegriffUnverfallbarkeit
Unverfallbarkeit bedeutet, dass eine erworbene Betriebsrenten-Anwartschaft auch beim Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten bleibt.
Zum BegriffVermögensaufbau für Unternehmer
Vermögensaufbau für Unternehmer verbindet betriebliche und private Strategien, um neben dem Unternehmen ein zweites, breit gestreutes Standbein aufzubauen.
Zum BegriffVermögensschutz
Vermögensschutz umfasst alle Strategien, die den realen Wert von Vermögen über die Zeit bewahren – etwa gegen Inflation, Krisen oder Klumpenrisiken.
Zum BegriffVermögensschutz mit Gold
Vermögensschutz mit Gold nutzt das Edelmetall als stabilen Sachwertanker, um Kaufkraft zu bewahren und das Vermögen krisenfester zu machen.
Zum BegriffVermögensschutz mit Silber
Vermögensschutz mit Silber ergänzt den Goldanteil um ein chancenorientiertes Edelmetall mit Industrienachfrage, bei bewusst höherem Schwankungsrisiko.
Zum BegriffVersorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich teilt bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte – auch Betriebsrenten – zwischen den Partnern auf.
Zum BegriffVersorgungslücke Geschäftsführer
Geschäftsführer, besonders Gesellschafter-Geschäftsführer, haben oft eine große Versorgungslücke, weil sie nicht oder nur teilweise gesetzlich rentenversichert sind.
Zum BegriffVersorgungsordnung
Die Versorgungsordnung ist das schriftliche Regelwerk, das die Bedingungen einer betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen einheitlich festlegt.
Zum BegriffVersorgungszusage
Die Versorgungszusage ist das rechtliche Versprechen des Arbeitgebers, eine Versorgungsleistung zu erbringen. Sie ist die Grundlage jeder betrieblichen Altersversorgung.
Zum BegriffVorruhestandsregelung
Eine Vorruhestandsregelung ermöglicht den vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben und überbrückt die Zeit bis zum regulären Rentenbeginn.
Zum Begriff
