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GRK GerekeVermögenssicherung
Betriebliche Altersvorsorge

Versorgungszusage

Die Versorgungszusage ist das rechtliche Versprechen des Arbeitgebers, eine Versorgungsleistung zu erbringen. Sie ist die Grundlage jeder betrieblichen Altersversorgung.

Auf den Punkt

Eine Versorgungszusage ist das verbindliche Versprechen eines Arbeitgebers, einem Mitarbeiter Leistungen für Alter, Invalidität oder Hinterbliebene zu zahlen. Sie ist die rechtliche Basis jeder bAV und kann als Leistungs-, Beitrags- oder beitragsorientierte Leistungszusage ausgestaltet sein.

Erklärung

Ausführlich erklärt

Die Versorgungszusage bildet das Fundament der betrieblichen Altersversorgung: Ohne sie gibt es keine Betriebsrente. In ihr legt der Arbeitgeber fest, welche Leistungen unter welchen Bedingungen erbracht werden. Man unterscheidet die Leistungszusage, die beitragsorientierte Leistungszusage und die reine Beitragszusage.

Die Art der Zusage bestimmt, wer das Anlagerisiko trägt und wie hoch die Planungssicherheit ist. Aus der Zusage ergeben sich auch die Schutzrechte des Arbeitnehmers wie Unverfallbarkeit und Insolvenzschutz. Eine saubere, schriftlich fixierte Versorgungsordnung ist daher unerlässlich, um Streit und steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Vorteile
  • Schafft klare, verbindliche Versorgungsrechte
  • Flexibel als Leistungs- oder Beitragszusage gestaltbar
  • Grundlage für Steuervorteile und Schutzrechte
  • Bindet Mitarbeiter langfristig
Nachteile & Risiken
  • Begründet langfristige Verpflichtungen
  • Fehler in der Ausgestaltung können teuer werden
  • Erfordert saubere Dokumentation
Zielgruppe

Für wen geeignet

Grundlegend für jeden Arbeitgeber, der eine Betriebsrente einführt, und für Geschäftsführer, die ihre eigene Versorgung verbindlich regeln wollen.

Aus der Praxis

Praxisbeispiel

Beispielfall

Ein Unternehmen führt eine Betriebsrente ein und fixiert die Bedingungen in einer Versorgungsordnung. Jeder berechtigte Mitarbeiter erhält eine klar formulierte Versorgungszusage – Grundlage für Anspruch, Steuer und Schutz.

Antworten

Häufige Fragen

Im Glossar

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Fazit

Zusammenfassung

Die Versorgungszusage ist das rechtliche Herzstück der bAV. Ihre saubere Ausgestaltung entscheidet über Steuervorteile, Schutzrechte und Planungssicherheit.

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