Pensionszusage auslagern
Viele Pensionszusagen sind heute unterfinanziert und blockieren Eigenkapital, Bonität und den Unternehmensverkauf. Wir lagern Ihre Zusage rechtssicher und steueroptimiert aus, und bauen das freigesetzte Kapital langfristig in Sachwerte auf.
Warum Pensionszusagen heute zum Problem werden
Die Pensionszusage (Direktzusage) galt jahrzehntelang als Steuersparmodell für Geschäftsführer. Verändertes Zinsumfeld und strengere Bilanzregeln haben das Bild gedreht, ein Großteil der bestehenden Zusagen gilt heute als unterfinanziert.
Unterdeckung
Ältere Rückdeckungsversicherungen wurden mit hohen Zinsannahmen kalkuliert. In der Niedrigzinsphase erreichen sie zum Rentenbeginn oft nur einen Teil des handelsrechtlich nötigen Kapitals, es entsteht eine Finanzierungslücke.
Last in der Bilanz
Seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird die handelsrechtliche Rückstellung mit einem niedrigeren Zins bewertet. Die Rückstellung steigt und belastet das Eigenkapital.
Schlechteres Rating
Hohe Pensionsrückstellungen drücken die Eigenkapitalquote. Das kann Bonität und Rating verschlechtern, und Kredite verteuern.
Hemmnis bei Verkauf & Nachfolge
Käufer und Nachfolger scheuen die schwer kalkulierbare Versorgungslast. Eine ungelöste Pensionszusage wird so schnell zum Deal-Breaker.
Langlebigkeit & Liquidität
Wie lange Leistungen zu zahlen sind, ist offen. Reicht die Rückdeckung nicht, muss aus der laufenden Liquidität nachgeschossen werden.
Im Ernstfall Überschuldungsrisiko
Stark unterdeckte Zusagen können die Handelsbilanz so belasten, dass im Extremfall sogar eine bilanzielle Überschuldung droht.
Behalten oder umschichten?
Eine belastende Pensionszusage löst sich nicht von selbst. Der Vergleich zeigt, warum die Umschichtung für viele Unternehmer der klar bessere Weg ist.
Das Problem bleibt
- Pensionsrückstellung belastet weiter die Bilanz
- Unterdeckung wächst im Niedrigzins oft weiter
- Eigenkapitalquote, Bonität und Rating gedrückt
- Verkauf und Nachfolge bleiben erschwert
- Kapital in starren Modellen gebunden
- Volle Versorgungslast bleibt im Unternehmen
Die optimale Lösung
- Pensionsrückstellung kann aus der Bilanz aufgelöst werden
- Bessere Eigenkapitalquote, Bonität und Rating
- Rechtssicher und steueroptimiert gestaltet (Authent Gruppe)
- Kapital fließt frei in Sachwerte, Gold und Silber (NMF)
- Verkauf und Nachfolge deutlich erleichtert
- Alles aus einer Hand, laufend betreut
Ob und in welcher Form sich eine Umschichtung eignet, hängt vom Einzelfall ab. Allgemeine Information, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
Raus aus der Bilanz, rein in echte Werte
Die Verpflichtung wird auf einen externen Versorgungsträger ausgelagert, ein Wechsel des Durchführungswegs, etwa auf eine pauschaldotierte Unterstützungskasse. Dadurch lässt sich die Pensionsrückstellung aus der Bilanz auflösen; Eigenkapitalquote und Bonität verbessern sich.
Warum die Last überhaupt wächst: Steuerlich wird die Rückstellung mit einem starren Rechnungszins von 6 % bewertet (§ 6a EStG), handelsrechtlich dagegen mit einem niedrigen Marktzins (§ 253 HGB). Diese Lücke treibt die handelsrechtliche Rückstellung Jahr für Jahr nach oben, genau hier setzt die Auslagerung an.
Der entscheidende Hebel: Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse bleibt die Kapitalanlage frei gestaltbar. Das Kapital muss nicht in enge Versicherungsmodelle, es kann langfristig in Sachwerte wie physisches Gold und Silber fließen.
Ehrlich eingeordnet
Transparenz gehört für uns zur Beratung. Eine Auslagerung entlastet in erster Linie die Bilanz: Sie stärkt Eigenkapital und Kennzahlen und schafft Spielraum für Finanzierung, Verkauf und Nachfolge. Eine vollständige rechtliche Enthaftung ist damit nicht automatisch verbunden, bei der Übertragung auf Pensionsfonds oder Unterstützungskasse bleibt regelmäßig eine Einstandspflicht (Subsidiärhaftung) bestehen. Welcher Weg in Ihrem Fall zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist und welche steuerlichen Folgen er auslöst, hängt vom Einzelfall ab und wird gemeinsam mit den Fachpartnern und Ihren Beratern geprüft. Diese Darstellung bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Sechs Wege aus der Pensionszusage, einer passt zu Ihnen
Eine Pensionszusage lässt sich nicht einfach kündigen, aber sauber überführen. Welcher Weg oder welche Kombination sich eignet, hängt von Alter, Höhe der Zusage, Rückdeckung und Ihren Zielen ab. Wir ordnen die Optionen für Ihren konkreten Fall ein.
Pensionsfonds
Die bereits erdiente Anwartschaft (Past Service) wird auf einen Pensionsfonds übertragen. Für den Geschäftsführer bleibt das nach § 3 Nr. 66 EStG lohnsteuerfrei, der Arbeitgeberaufwand lässt sich nach § 4e EStG über zehn Jahre verteilen.
Pauschaldotierte Unterstützungskasse
Trägt den künftigen Aufbau (Future Service). Ihr entscheidender Vorteil: Die Kapitalanlage ist frei, das Vermögen kann in Sachwerte wie physisches Gold und Silber fließen statt in enge Versicherungen.
Kombi-Modell
Past Service auf den Pensionsfonds, Future Service auf die Unterstützungskasse. Die Verbindung beider Wege gilt als Königsweg, um die Pensionsrückstellung bei aktiven Geschäftsführern möglichst vollständig aus der Bilanz zu lösen.
Abfindung der Anwartschaft
Die Anwartschaft wird gegen Zahlung abgefunden. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist das steuerlich sensibel (Wartefristen, Gefahr der verdeckten Gewinnausschüttung) und wird nur sorgfältig gestaltet umgesetzt.
Teilverzicht (Past-Service-Methode)
Das künftige Anwachsen wird gestoppt, der Future Service auf null gesetzt. Eine sachgerechte Herabsetzung nach der vom BMF anerkannten Past-Service-Methode löst dabei keinen fiktiven Lohnzufluss aus.
Rentner-GmbH
Die Verpflichtung wird per Schuldübernahme (§§ 414 ff. BGB) auf eine separate Gesellschaft übertragen. Da beherrschende Geschäftsführer nicht dem Betriebsrentengesetz unterliegen, ist eine schuldbefreiende Übertragung möglich.
Welcher Weg zulässig und sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und wird rechtlich und steuerlich geprüft. Allgemeine Information, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
Zwei Spezialisten, ein Weg aus der Pensionszusage
Sie bekommen beides aus einer Hand, abgesichert und koordiniert: Die Authent Gruppe löst Ihre Pensionszusage rechtssicher und steueroptimiert aus der Bilanz, die Noble Metal Factory baut aus dem freigesetzten Kapital echte Sachwerte in Gold und Silber auf. GRK Gereke führt beide Partner zusammen und begleitet Sie von der ersten Prüfung bis zur laufenden Betreuung.

Authent Gruppe
- Gestaltet den rechtssicheren Auslagerungsweg, z. B. über die pauschaldotierte Unterstützungskasse oder ein Kombinationsmodell
- Kanzlei aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, steuerlich optimiert
- Übertragung der Verpflichtung, Auflösung der Pensionsrückstellung, laufende Verwaltung

Noble Metal Factory
- Investiert das Kapital in physisches Gold und Silber statt in enge Versicherungsmodelle
- LBMA- und LPPM-zertifizierte Barren und Anlagemünzen
- Versicherte Hochsicherheitslagerung, jederzeit digital einsehbar
Authent Gruppe und Noble Metal Factory (NMF OHG) sind eigenständige Fachpartner. GRK Gereke koordiniert das Zusammenspiel. Eine Auslagerung verbessert vor allem die Bilanz und bewirkt nicht automatisch eine vollständige rechtliche Enthaftung; Leistungen, Kosten und steuerliche Wirkungen richten sich nach dem Einzelfall. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
In vier Schritten aus der Pensionszusage
Wir übernehmen die Komplexität, Sie behalten die Entscheidung.
Bestandsaufnahme
Wir sichten Ihre Pensionszusage, die Rückdeckung und die Bilanzwerte und zeigen die Versorgungs- und Finanzierungslücke auf, kostenfrei und unverbindlich.
Lösungskonzept
Gemeinsam mit der Authent Gruppe wird der rechtssichere, steueroptimierte Weg ermittelt, etwa die pauschaldotierte Unterstützungskasse oder ein Kombinationsmodell.
Umsetzung & Bilanzentlastung
Die Verpflichtung wird auf den Versorgungsträger übertragen. Die Pensionsrückstellung kann aufgelöst werden, die Bilanz wird entlastet.
Sachwerte & Betreuung
Das Kapital wird über die Noble Metal Factory in physisches Gold und Silber investiert. Verwaltung und laufende Betreuung übernehmen wir dauerhaft.
Was die Umschichtung Ihnen bringt
Sechs Gründe, eine belastende Pensionszusage jetzt anzugehen.
Bilanzielle Entlastung
Die Pensionsrückstellung kann aus der Bilanz aufgelöst werden, mehr Eigenkapital, klarere Verhältnisse.
Bessere Bonität & Rating
Eine höhere Eigenkapitalquote kann das Rating verbessern und Finanzierungen verbilligen.
Mehr Planbarkeit
Die schwer kalkulierbare Langlebigkeits- und Finanzierungslast wird auf einen klaren Weg gebracht.
Verkauf & Nachfolge erleichtert
Eine bereinigte Bilanz ohne Pensionslast macht das Unternehmen für Käufer und Nachfolger attraktiver.
Sachwerte statt Niedrigzins
Statt enger Versicherungsmodelle fließt das Kapital in physisches Gold und Silber, mit Blick auf Inflationsschutz.
Alles aus einer Hand
Rechtssichere Gestaltung, Steuer, Verwaltung und Sachwert-Investment greifen koordiniert ineinander.
Pensionszusage auslagern, Ihre Fragen
Von den Grundlagen über Bilanz, Steuern und Haftung bis zu Sachwerten und Ablauf, fundiert und neutral erklärt.
Was ist eine Pensionszusage (Direktzusage)?
Bei einer Pensionszusage, auch Direktzusage genannt, verpflichtet sich das Unternehmen unmittelbar, dem Geschäftsführer oder Mitarbeiter später eine Betriebsrente zu zahlen. Sie ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung und der einzige, der vollständig in der Bilanz des Unternehmens abgebildet wird.
Was ist eine Pensionsrückstellung?
Für die zugesagte Versorgung bildet das Unternehmen in der Bilanz eine Rückstellung auf der Passivseite, die Eigenkapital bindet. Steuerlich wird sie nach § 6a EStG bewertet, handelsrechtlich nach § 253 HGB. Beide Werte weichen heute deutlich voneinander ab.
Warum sind so viele Pensionszusagen heute unterfinanziert?
Viele Zusagen und ihre Rückdeckungsversicherungen wurden in Zeiten hoher Zinsen kalkuliert. In der langen Niedrigzinsphase haben die Rückdeckungen die einst erwarteten Werte oft nicht erreicht. Zum Rentenbeginn entsteht dann eine Lücke zwischen zugesagtem und tatsächlich vorhandenem Kapital, die das Unternehmen aus eigener Liquidität schließen müsste.
Warum belastet die Zusage meine Bilanz so stark?
Steuerlich wird die Rückstellung mit einem starren Rechnungszins von 6 % bewertet (§ 6a EStG), handelsrechtlich dagegen mit einem niedrigen Marktzins (§ 253 HGB), der als Zehn-Jahres-Durchschnitt ermittelt wird. Je niedriger dieser Zins, desto höher die handelsrechtliche Rückstellung. Sie wächst dadurch oft Jahr für Jahr und drückt das Eigenkapital.
Wer gilt als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer?
In der Regel, wer mehr als 50 % der Anteile hält. Diese Einordnung ist wichtig, weil beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer nicht dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) unterliegen. Dadurch sind Gestaltungen möglich, die bei Arbeitnehmern ausgeschlossen wären, etwa eine schuldbefreiende Übertragung der Zusage.
Woran erkenne ich, dass meine Pensionszusage zum Risiko wird?
Typische Warnzeichen: die Rückstellung steigt kontinuierlich, die Rückdeckung deckt die Zusage nicht mehr, Banken sprechen die Pensionslast bei Finanzierungen an, oder ein Verkauf beziehungsweise eine Nachfolge steht an und scheitert an der unklaren Versorgungslast.
Ist die klassische Pensionszusage heute noch zeitgemäß?
Als Steuersparmodell war sie jahrzehntelang attraktiv. Verändertes Zinsumfeld und strengere Bilanzregeln haben das Bild gedreht: Ein Großteil der Bestandszusagen gilt heute als unterfinanziert. Für viele Unternehmer lohnt deshalb die Prüfung, ob eine Auslagerung sinnvoll ist.
Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Steuerliche und rechtliche Wirkungen hängen vom Einzelfall ab und werden gemeinsam mit fachkundigen Beratern geprüft.
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