Insolvenzschutz
Der Insolvenzschutz sichert Betriebsrenten ab, falls der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Träger ist in vielen Fällen der Pensions-Sicherungs-Verein.
Ausführlich erklärt
Eine Betriebsrente nützt nur, wenn sie auch dann gezahlt wird, wenn das Unternehmen in die Insolvenz gerät. Der Insolvenzschutz garantiert genau das. Für die Durchführungswege Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) die Leistungen, finanziert über Beiträge der Arbeitgeber.
Versicherungsförmige Wege wie Direktversicherung und Pensionskasse sind über die Versicherungsaufsicht und Sicherungssysteme anders abgesichert. Bei sachwertorientierten Modellen kommt hinzu, dass physisches, allokiertes Edelmetall Eigentum des Berechtigten ist und außerhalb der Unternehmensbilanz liegt – ein zusätzlicher Schutzgedanke.
- Betriebsrente läuft auch bei Arbeitgeber-Insolvenz weiter
- Gesetzlich organisierte Sicherung über den PSVaG
- Stärkt das Vertrauen in Zusagen
- Sachwerte können zusätzlichen Schutz bieten
- Nicht alle Durchführungswege über den PSVaG gesichert
- Sicherung kann betragsmäßig begrenzt sein
- Beitragspflicht für Arbeitgeber
Für wen geeignet
Wichtig für alle Begünstigten einer Betriebsrente und für Arbeitgeber, die ihre Zusagen rechtssicher und vertrauenswürdig gestalten wollen.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen mit Direktzusagen wird insolvent. Der Pensions-Sicherungs-Verein tritt ein und zahlt die zugesagten Betriebsrenten der Mitarbeiter weiter, sodass deren Versorgung gesichert bleibt.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Der Insolvenzschutz macht die Betriebsrente krisenfest. Sachwerte wie physisches Gold ergänzen diesen Schutzgedanken durch echtes, bilanzunabhängiges Eigentum.
