Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und ein versicherungsförmiger Durchführungsweg der bAV mit eigener Aufsicht.
Ausführlich erklärt
Die Pensionskasse ist ein versicherungsförmiger Durchführungsweg: eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die ausschließlich betriebliche Altersversorgung betreibt und der Finanzaufsicht unterliegt. Beiträge fließen im geförderten Rahmen steuerfrei, die Leistungen werden nachgelagert besteuert.
Wegen strenger Anlagevorschriften ist das Kapital konservativ angelegt, was Sicherheit, aber auch begrenzte Renditechancen bedeutet. Beitragsgrenzen und niedrige Zinsen schränken den Spielraum ein. Unternehmen mit dem Wunsch nach flexibleren, sachwertorientierten Lösungen prüfen daher häufig die Unterstützungskasse als Alternative.
- Beaufsichtigte, sichere Versorgungseinrichtung
- Beiträge im geförderten Rahmen steuerfrei
- Geringer Verwaltungsaufwand für das Unternehmen
- Etablierter, klar regulierter Weg
- Strenge Anlagevorschriften begrenzen Renditechancen
- Steuerliche Beitragshöchstgrenzen
- Wenig Spielraum für Sachwerte
- Mögliche Sozialabgaben in der Auszahlungsphase
Für wen geeignet
Geeignet für Unternehmen, die eine sichere, regulierte Standardlösung mit geringem Aufwand suchen und keine sachwertorientierte Gestaltung benötigen.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen nutzt eine Pensionskasse für die Standard-Betriebsrente seiner Belegschaft. Für die höhere und flexiblere Versorgung der Geschäftsführung wird parallel eine Unterstützungskasse mit Goldbaustein eingerichtet.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Die Pensionskasse ist ein sicherer, regulierter bAV-Weg – wer aber Flexibilität und Sachwerte sucht, findet in der Unterstützungskasse mehr Gestaltungsspielraum.
