Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die vom Arbeitgeber organisierte Zusatzrente. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und kann arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sein.
Ausführlich erklärt
Die betriebliche Altersvorsorge bündelt alle Zusagen, mit denen ein Unternehmen seinen Mitarbeitern eine Versorgung für Alter, Invalidität oder Hinterbliebene aufbaut. Rechtlich geregelt ist sie im Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Finanziert wird sie arbeitgeberseitig, über Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers oder als Mischform; seit 2019 ist bei Entgeltumwandlung ein Arbeitgeberzuschuss verpflichtend.
Für die Umsetzung stehen fünf Durchführungswege offen: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Sie unterscheiden sich in Bilanzwirkung, Kosten und Flexibilität. Zunehmend werden auch Sachwerte wie physische Edelmetalle eingebunden, um die Kaufkraft der späteren Leistung zu schützen. Welcher Weg passt, hängt von Unternehmensgröße, Zielgruppe und steuerlicher Ausgangslage ab.
- Steuer- und Sozialabgabenvorteile in der Ansparphase
- Stärkt Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität
- Flexible Gestaltung über fünf Durchführungswege
- Sachwerte wie Gold und Silber lassen sich einbinden
- Modelle unterscheiden sich stark in Kosten und Bindung
- Mögliche Verbeitragung in der Auszahlungsphase
- Verwaltungsaufwand je nach Durchführungsweg
Für wen geeignet
Geeignet für Unternehmen jeder Größe, die Fachkräfte binden wollen, sowie für Geschäftsführer und Mitarbeiter, die ihre gesetzliche Rente steueroptimiert ergänzen möchten.
Praxisbeispiel
Ein mittelständischer Betrieb mit 30 Mitarbeitern führt eine Unterstützungskasse ein. Die Beiträge bleiben im Unternehmen und werden teils in physisches Gold investiert. Mitarbeiter erhalten eine wertgedeckte Zusatzrente, das Unternehmen stärkt seine Position im Wettbewerb um Fachkräfte.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Die bAV ist das zentrale Instrument der Unternehmensvorsorge. Richtig gestaltet verbindet sie Steuervorteile, Mitarbeiterbindung und – über Sachwerte – Schutz der Kaufkraft.
