Direktversicherung
Die Direktversicherung ist ein versicherungsförmiger Durchführungsweg der bAV: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten des Mitarbeiters ab.
Ausführlich erklärt
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab, versicherte Person und Begünstigter ist der Mitarbeiter. Die Beiträge fließen im Rahmen der steuerfreien Entgeltumwandlung an den Versicherer. Der Weg ist verbreitet, weil er einfach einzurichten und zu verwalten ist.
Nachteilig sind die historisch niedrigen Garantiezinsen und die Beitragshöchstgrenzen. In der Auszahlungsphase können erneut Sozialabgaben anfallen. Wer höhere oder flexiblere Zusagen oder eine Einbindung von Sachwerten wünscht, weicht häufig auf Unterstützungskasse oder Pensionsfonds aus. Bestehende Verträge lassen sich zudem über den Zweitmarkt prüfen.
- Einfach einzurichten und zu verwalten
- Beiträge im geförderten Rahmen steuerfrei
- Etabliert und breit verfügbar
- Mitnahme bei Jobwechsel meist möglich
- Historisch niedrige Garantiezinsen
- Steuerliche Beitragshöchstgrenzen
- Mögliche Sozialabgaben in der Auszahlungsphase
- Wenig Spielraum für Sachwerte
Für wen geeignet
Geeignet für kleinere Unternehmen und Mitarbeiter, die eine unkomplizierte, standardisierte Betriebsrente ohne großen Verwaltungsaufwand wünschen.
Praxisbeispiel
Ein kleiner Betrieb bietet allen Mitarbeitern eine Direktversicherung per Entgeltumwandlung. Für höhere Geschäftsführer-Versorgungen stößt der Weg jedoch an Beitragsgrenzen, sodass ergänzend eine Unterstützungskasse geprüft wird.
Häufige Fragen
Verwandte Begriffe
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Zusammenfassung
Die Direktversicherung ist der einfachste bAV-Weg, stößt aber bei Rendite, Beitragsgrenzen und Sachwerten an Grenzen – für höhere Zusagen sind Alternativen oft die bessere Wahl.
