Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist ein Durchführungsweg der bAV, bei dem die Mittel im Unternehmen verbleiben können. Sie gilt als besonders flexibel und ist von Beitragsgrenzen unabhängig.
Ausführlich erklärt
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die ein oder mehrere Trägerunternehmen mit Versorgungsleistungen für deren Mitarbeiter beauftragen. Anders als bei versicherungsförmigen Wegen gibt es keine festen Beitragsgrenzen, weshalb sie sich besonders für hohe Versorgungszusagen eignet.
Bei der pauschaldotierten (reservepolsterfinanzierten) Unterstützungskasse fließen die Mittel als Darlehen zurück ins Unternehmen und können dort produktiv oder in Sachwerte wie physisches Gold investiert werden. So bleibt Liquidität im Betrieb, während die Versorgung dennoch insolvenzgeschützt über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert ist. GRK Gereke setzt den rechtssicheren Durchführungsweg gemeinsam mit der Authent Gruppe um.
- Keine steuerlichen Beitragshöchstgrenzen
- Mittel können im Unternehmen verbleiben (Liquidität)
- Einbindung von Sachwerten wie Gold möglich
- Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein
- Höherer Gestaltungs- und Verwaltungsaufwand
- Erfordert fachkundige rechtliche Umsetzung
- Bilanzielle Auswirkungen je nach Modell
Für wen geeignet
Ideal für Unternehmen und Gesellschafter-Geschäftsführer, die hohe, flexible Versorgungszusagen aufbauen und gleichzeitig Liquidität im Betrieb halten wollen.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen richtet eine pauschaldotierte Unterstützungskasse ein. Die Beiträge fließen als Darlehen zurück und werden teils in physisches Gold und Silber investiert. So entsteht eine wertgedeckte Betriebsrente, ohne dass dem Betrieb Liquidität entzogen wird.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse verbindet hohe Flexibilität, Liquiditätserhalt und die Möglichkeit, Sachwerte einzubinden – ein starker Weg für die Unternehmensvorsorge.
