Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente
Bei der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente trägt der Arbeitgeber die Beiträge ganz oder überwiegend selbst – als freiwillige Zusatzleistung für seine Mitarbeiter.
Ausführlich erklärt
Im Gegensatz zur Entgeltumwandlung, bei der der Mitarbeiter sein eigenes Gehalt einsetzt, finanziert bei der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente das Unternehmen die Beiträge. Sie ist damit ein echtes Zusatzbenefit, das die Gesamtvergütung erhöht, ohne das Nettogehalt zu schmälern.
Für Arbeitgeber ist das ein wirksames Mittel im Wettbewerb um Fachkräfte: Eine selbst finanzierte Betriebsrente signalisiert Wertschätzung und bindet Mitarbeiter langfristig. Die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden. In sachwertorientierten Modellen fließt die Finanzierung in eine wertgedeckte Versorgung, etwa in physisches Gold und Silber.
- Echtes Zusatzbenefit ohne Netto-Belastung der Mitarbeiter
- Starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung
- Steuerlich für das Unternehmen vorteilhaft
- Mit Sachwertmodellen kombinierbar
- Kosten trägt vollständig der Arbeitgeber
- Erfordert klare Versorgungsordnung
- Gestaltung je nach Weg aufwendig
Für wen geeignet
Geeignet für Arbeitgeber, die sich im Wettbewerb um Fachkräfte abheben und Mitarbeiter langfristig binden wollen.
Praxisbeispiel
Ein Handwerksbetrieb zahlt jedem Mitarbeiter eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente von 100 Euro monatlich, teils in Gold angelegt. Das Angebot hebt ihn im regionalen Wettbewerb um Fachkräfte deutlich ab.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ist ein sichtbares Bekenntnis zur Belegschaft – und eines der wirksamsten Werkzeuge, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.
