Arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente
Bei der arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente baut der Mitarbeiter seine Zusatzrente aus eigenem Gehalt auf – meist über Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss.
Ausführlich erklärt
Die arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente entsteht durch Entgeltumwandlung: Der Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten der Betriebsrente. Weil die Beiträge vor Steuern und Sozialabgaben fließen, ist der tatsächliche Netto-Aufwand deutlich geringer als der eingezahlte Betrag.
Seit 2019 muss der Arbeitgeber zudem 15 Prozent Zuschuss beisteuern, soweit er Sozialabgaben spart. Das verbessert die Sparleistung zusätzlich. Die Beiträge sind sofort unverfallbar, da es das eigene Geld des Arbeitnehmers ist. In wertgedeckten Modellen kann das Kapital in physisches Gold und Silber fließen.
- Geringer Netto-Aufwand durch Steuervorteile
- Pflicht-Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent
- Sofort unverfallbar
- Mit Sachwerten kombinierbar
- Nachgelagerte Besteuerung der Leistung
- Mögliche Sozialabgaben in der Rentenphase
- Geringfügig niedrigere gesetzliche Rente möglich
Für wen geeignet
Geeignet für Arbeitnehmer und Geschäftsführer, die eigenverantwortlich und steuerbegünstigt eine Zusatzrente aufbauen wollen.
Praxisbeispiel
Ein Angestellter wandelt monatlich 150 Euro um. Durch Steuerersparnis und den 15-Prozent-Zuschuss seines Arbeitgebers fließt deutlich mehr in seine Betriebsrente, als ihn netto kostet.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Die arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente macht eigenverantwortliche Vorsorge günstig: Steuervorteile und Pflichtzuschuss sorgen dafür, dass aus wenig Netto viel Vorsorge wird.
