Steuerfreie Entgeltumwandlung
Die steuerfreie Entgeltumwandlung beschreibt den Teil der Beiträge, der nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei in die Betriebsrente fließt – bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Ausführlich erklärt
Die steuerfreie Entgeltumwandlung bezeichnet den geförderten Höchstrahmen, innerhalb dessen umgewandelte Beiträge das zu versteuernde Einkommen nicht erhöhen. Grundlage ist § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz. 2025 sind das bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung pro Jahr.
Von diesem Rahmen sind zusätzlich bis zu 4 Prozent sozialabgabenfrei. Beiträge oberhalb der Grenzen sind möglich, aber nicht mehr gefördert. Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung verschiebt die Steuerlast in die Rentenphase, in der der persönliche Steuersatz oft niedriger ist. Für Unternehmer ist dieser Rahmen ein zentraler Hebel der Steueroptimierung.
- Bis 8 % der BBG steuerfrei ansparen
- Bis 4 % zusätzlich sozialabgabenfrei
- Nachgelagerte Besteuerung oft mit niedrigerem Satz
- Klar definierter, planbarer Förderrahmen
- Beiträge über der Grenze sind ungefördert
- Sozialabgaben können in der Rentenphase anfallen
- Förderrahmen ändert sich mit der Beitragsbemessungsgrenze
Für wen geeignet
Besonders interessant für gut verdienende Arbeitnehmer und Geschäftsführer, die den Förderrahmen voll ausschöpfen und ihre Steuerlast in der aktiven Phase senken wollen.
Praxisbeispiel
Ein Geschäftsführer schöpft den steuerfreien Rahmen vollständig aus und spart so mehrere tausend Euro Steuern pro Jahr. Das geförderte Kapital wird teils in physisches Gold investiert, um die Kaufkraft langfristig zu sichern.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Der steuerfreie Rahmen macht die Entgeltumwandlung zum effizientesten Vorsorgehebel – wer ihn ausschöpft, baut gefördertes Kapital auf und kann es zusätzlich in Sachwerte lenken.
