Ausfinanzierung von Pensionszusagen
Die Ausfinanzierung stellt sicher, dass für eine Pensionszusage tatsächlich Kapital vorhanden ist. So werden Finanzierungslücken zwischen Rückstellung und benötigter Leistung geschlossen.
Ausführlich erklärt
Eine Pensionszusage erzeugt eine Rückstellung, aber nicht automatisch vorhandenes Kapital. Häufig klafft eine Lücke zwischen der steuerlichen Rückstellung und dem Betrag, der zum Renteneintritt tatsächlich nötig ist. Die Ausfinanzierung schließt diese Lücke, indem gezielt Deckungsvermögen aufgebaut wird.
Klassisch geschieht das über eine Rückdeckungsversicherung, zunehmend auch über breiter gestreutes Deckungsvermögen einschließlich Sachwerten. Physisches Gold und Silber können dabei als inflationsrobuster Baustein dienen. Eine saubere Ausfinanzierung schützt sowohl den Begünstigten als auch das Unternehmen vor bösen Überraschungen und ist oft Voraussetzung für eine spätere Auslagerung.
- Schließt die Lücke zwischen Rückstellung und realem Bedarf
- Erhöht die Sicherheit der Versorgungsleistung
- Sachwerte können die Kaufkraft schützen
- Schafft Voraussetzung für eine spätere Auslagerung
- Erfordert zusätzlichen Kapitaleinsatz
- Anlageergebnis ist nicht garantiert
- Laufende Prüfung des Deckungsgrads nötig
Für wen geeignet
Wichtig für Unternehmen mit bestehenden Pensionszusagen, die sicherstellen wollen, dass die zugesagten Leistungen real finanzierbar sind – besonders bei GGF-Versorgungen.
Praxisbeispiel
Eine GmbH stellt fest, dass die Rückstellung für die Geschäftsführer-Pension nicht ausreicht. Sie baut gezielt Deckungskapital auf, teils über eine Rückdeckungsversicherung, teils in physischem Gold, und schließt so die Finanzierungslücke.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Ausfinanzierung macht ein Versorgungsversprechen belastbar. Wer früh Deckungskapital aufbaut – auch in Sachwerten – sichert Leistung und Unternehmen zugleich ab.
