Rückdeckungsversicherung
Die Rückdeckungsversicherung sichert eine Pensionszusage ab: Das Unternehmen schließt eine Versicherung ab, deren Leistung später die zugesagte Versorgung finanziert.
Ausführlich erklärt
Erteilt ein Unternehmen eine Pensionszusage, trägt es das Risiko, im Versorgungsfall ausreichend Kapital bereitzustellen. Die Rückdeckungsversicherung mindert dieses Risiko: Das Unternehmen schließt als Versicherungsnehmer eine Versicherung ab, deren spätere Leistung die zugesagte Versorgung finanziert. Ist sie exakt auf die Zusage abgestimmt, spricht man von kongruenter Rückdeckung.
Die Rückdeckung schafft Planungssicherheit und ist oft Baustein der Ausfinanzierung. Allerdings unterliegt sie denselben niedrigen Garantiezinsen wie klassische Lebensversicherungen. Deshalb prüfen viele Unternehmen ergänzende oder alternative Deckungsmittel, etwa breiter gestreutes Vermögen oder Sachwerte wie physisches Gold, um die Kaufkraft zu sichern.
- Reduziert das Finanzierungsrisiko der Zusage
- Schafft Planungssicherheit
- Baustein der Ausfinanzierung
- Kongruente Abstimmung auf die Zusage möglich
- Niedrige Garantiezinsen wie bei Lebensversicherungen
- Zusätzlicher Kapitaleinsatz nötig
- Begrenzter Inflationsschutz ohne Sachwerte
Für wen geeignet
Sinnvoll für Unternehmen mit Pensionszusagen, die das Finanzierungsrisiko absichern und ihre Versorgungsversprechen planbar ausfinanzieren wollen.
Praxisbeispiel
Eine GmbH deckt die Pensionszusage an ihren Geschäftsführer mit einer kongruenten Rückdeckungsversicherung ab. Zur Verbesserung des Inflationsschutzes wird ein Teil des Deckungskapitals zusätzlich in physisches Gold investiert.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Die Rückdeckungsversicherung macht Pensionszusagen planbar finanzierbar. In Kombination mit Sachwerten lässt sich zugleich der Inflationsschutz des Deckungskapitals verbessern.
