Pensionszusage
Bei einer Pensionszusage (Direktzusage) verspricht das Unternehmen dem Mitarbeiter oder Geschäftsführer direkt eine spätere Versorgung und bildet dafür Rückstellungen in der Bilanz.
Ausführlich erklärt
Bei der Pensionszusage – auch Direktzusage genannt – verpflichtet sich das Unternehmen selbst, dem Begünstigten im Versorgungsfall Leistungen zu zahlen. Es bildet dafür Pensionsrückstellungen, die den steuerlichen Gewinn in der Ansparphase mindern. Eine externe Versorgungseinrichtung ist nicht zwingend nötig.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Pensionszusage ein klassisches Instrument, birgt aber Risiken: niedrige Rechnungszinsen können die Rückstellungen aufblähen, und in der Bilanz entstehen langfristige Verpflichtungen. Viele Unternehmen prüfen daher die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen oder die Ausfinanzierung über Rückdeckungsversicherungen und Sachwerte. GRK Gereke begleitet die Auslagerung gemeinsam mit Fachpartnern.
- Keine laufenden Beiträge an externe Träger nötig
- Rückstellungen mindern den steuerlichen Gewinn
- Hohe Gestaltungsfreiheit bei der Zusage
- Bei GGF flexibel auf die eigene Versorgung zuschneidbar
- Langfristige Bilanzverpflichtung des Unternehmens
- Niedrige Rechnungszinsen können Rückstellungen erhöhen
- Risiko für Unternehmenswert und Verkauf/Nachfolge
- Komplexe steuerliche und bilanzielle Anforderungen
Für wen geeignet
Verbreitet bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Führungskräften. Für Unternehmen mit bestehenden Zusagen oft Anlass, über Auslagerung oder Ausfinanzierung nachzudenken.
Praxisbeispiel
Eine GmbH hat ihrem Geschäftsführer vor Jahren eine Pensionszusage erteilt. Die gestiegenen Rückstellungen belasten die Bilanz und erschweren die geplante Nachfolge. Durch Auslagerung auf eine Unterstützungskasse wird die Verpflichtung aus der Bilanz gelöst.
Häufige Fragen
Verwandte Begriffe
Passende Inhalte aus dem Wissensbereich
Mehr aus diesem Themenfeld
Zusammenfassung
Die Pensionszusage bietet maximale Gestaltungsfreiheit, bindet aber langfristig die Bilanz. Bei Belastungen sind Auslagerung und Ausfinanzierung die naheliegenden Lösungswege.
