Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung für betriebliche Altersversorgung in Deutschland.
Ausführlich erklärt
Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit, kurz PSVaG, ist seit 1974 der gesetzliche Insolvenzsicherungsträger der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und Luxemburg. Geht ein Arbeitgeber insolvent, springt der PSV ein und zahlt die gesicherten Betriebsrenten weiter.
Gesichert sind die Durchführungswege Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds; Direktversicherung und Pensionskasse sind über andere Systeme abgesichert. Finanziert wird der PSV durch Pflichtbeiträge der angeschlossenen Arbeitgeber. Für Unternehmen bedeutet das Beitragspflicht, für Begünstigte ein hohes Maß an Sicherheit ihrer Anwartschaften.
- Gesetzlich gesicherte Insolvenzabsicherung
- Schützt Anwartschaften und laufende Renten
- Bewährtes System seit 1974
- Stärkt das Vertrauen in die Direktzusage
- Beitragspflicht für Arbeitgeber
- Nur bestimmte Durchführungswege erfasst
- Sicherung betragsmäßig begrenzt
Für wen geeignet
Relevant für alle Arbeitgeber mit gesicherten Durchführungswegen und für Mitarbeiter, die wissen wollen, wie ihre Betriebsrente abgesichert ist.
Praxisbeispiel
Nach der Insolvenz eines Arbeitgebers werden die Direktzusagen der Belegschaft vom Pensions-Sicherungs-Verein übernommen. Die Betriebsrentner erhalten ihre Zahlungen ohne Unterbrechung weiter.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Der Pensions-Sicherungs-Verein ist das Sicherheitsnetz der deutschen Betriebsrente und macht insbesondere Direktzusage und Unterstützungskasse insolvenzfest.
