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GRK GerekeVermögenssicherung
Betriebliche Altersvorsorge

Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung für betriebliche Altersversorgung in Deutschland.

Auf den Punkt

Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist die zentrale Einrichtung der Insolvenzsicherung in der bAV. Wird ein Arbeitgeber zahlungsunfähig, übernimmt der PSV die Betriebsrenten der Durchführungswege Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds.

Erklärung

Ausführlich erklärt

Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit, kurz PSVaG, ist seit 1974 der gesetzliche Insolvenzsicherungsträger der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und Luxemburg. Geht ein Arbeitgeber insolvent, springt der PSV ein und zahlt die gesicherten Betriebsrenten weiter.

Gesichert sind die Durchführungswege Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds; Direktversicherung und Pensionskasse sind über andere Systeme abgesichert. Finanziert wird der PSV durch Pflichtbeiträge der angeschlossenen Arbeitgeber. Für Unternehmen bedeutet das Beitragspflicht, für Begünstigte ein hohes Maß an Sicherheit ihrer Anwartschaften.

Vorteile
  • Gesetzlich gesicherte Insolvenzabsicherung
  • Schützt Anwartschaften und laufende Renten
  • Bewährtes System seit 1974
  • Stärkt das Vertrauen in die Direktzusage
Nachteile & Risiken
  • Beitragspflicht für Arbeitgeber
  • Nur bestimmte Durchführungswege erfasst
  • Sicherung betragsmäßig begrenzt
Zielgruppe

Für wen geeignet

Relevant für alle Arbeitgeber mit gesicherten Durchführungswegen und für Mitarbeiter, die wissen wollen, wie ihre Betriebsrente abgesichert ist.

Aus der Praxis

Praxisbeispiel

Beispielfall

Nach der Insolvenz eines Arbeitgebers werden die Direktzusagen der Belegschaft vom Pensions-Sicherungs-Verein übernommen. Die Betriebsrentner erhalten ihre Zahlungen ohne Unterbrechung weiter.

Antworten

Häufige Fragen

Im Glossar

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Fazit

Zusammenfassung

Der Pensions-Sicherungs-Verein ist das Sicherheitsnetz der deutschen Betriebsrente und macht insbesondere Direktzusage und Unterstützungskasse insolvenzfest.

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