Kapital aus Lebensversicherung freisetzen
Wer Kapital aus einer Lebensversicherung freisetzen will, kann verkaufen, kündigen oder beleihen. Der Verkauf am Zweitmarkt bringt häufig den höchsten Betrag.
Ausführlich erklärt
In einer Lebensversicherung steckt oft erhebliches Kapital, das jedoch gebunden ist. Es freizusetzen kann nötig sein, etwa für Investitionen, Schuldenabbau oder den Aufbau von Sachwerten. Dafür gibt es mehrere Wege: Verkauf, Kündigung oder Beleihung des Vertrags.
Der Verkauf am Zweitmarkt bringt häufig den höchsten Betrag, weil der Erlös über dem Rückkaufswert liegen kann. Das freigesetzte Kapital lässt sich auszahlen oder in physische Edelmetalle umschichten, um die Kaufkraft zu schützen. Welcher Weg passt, hängt von Vertrag und Zielen ab und wird vorab kostenfrei geprüft.
- Macht gebundenes Kapital verfügbar
- Verkauf am Zweitmarkt oft am ertragreichsten
- Umschichtung in Sachwerte möglich
- Kostenfreie Prüfung der Wege
- Verkauf und Kündigung beenden den Schutz
- Beleihung verursacht Zinskosten
- Steuerliche Folgen je nach Weg
Häufige Fehler
- Nur die Kündigung zu betrachten
- Die Beleihung ohne Kostenvergleich zu wählen
- Den Versicherungsschutz beim Verkauf zu übersehen
Für wen geeignet
Geeignet für Inhaber von Lebensversicherungen, die Liquidität benötigen oder gebundenes Kapital in Sachwerte umschichten wollen.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmer braucht Kapital für eine Investition. Statt zu kündigen, verkauft er seine schwach verzinste Police über den Zweitmarkt und setzt so einen höheren Betrag frei, einen Teil legt er in Gold an.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Gebundenes Kapital muss nicht gebunden bleiben: Der Verkauf am Zweitmarkt setzt oft am meisten frei, ideal für Investitionen oder den Aufbau von Sachwerten.
