Physische Edelmetalle in der bAV
Physische Edelmetalle lassen sich über geeignete Durchführungswege in die betriebliche Altersvorsorge einbinden, für eine sachwertbasierte, inflationsrobuste Versorgung.
Ausführlich erklärt
Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht auf Versicherungstarife beschränkt. Über geeignete Durchführungswege lassen sich physische Edelmetalle als Deckungskapital einbinden, sodass die Versorgung an einen realen Sachwert gekoppelt ist statt an niedrige Garantiezinsen.
In der Praxis erfolgt die Einbindung meist über die pauschaldotierte Unterstützungskasse. Das Gold und Silber ist allokiertes Eigentum und wird versichert verwahrt, während die Versorgung über den Pensions-Sicherungs-Verein insolvenzgeschützt bleibt. GRK Gereke setzt den rechtssicheren Rahmen mit Fachpartnern um.
- Sachwertbasierte, inflationsrobuste Versorgung
- Steuervorteile der bAV bleiben erhalten
- Insolvenzschutz über den PSV
- Allokiertes Eigentum, versichert verwahrt
- Edelmetallpreise schwanken
- Anerkannter Durchführungsweg nötig
- Kein laufender Zins
Häufige Fehler
- Edelmetalle ohne anerkannten Durchführungsweg einbinden zu wollen
- Auf nicht-allokiertes Metall zu setzen
- Die Schwankung als kurzfristiges Risiko misszuverstehen
Für wen geeignet
Geeignet für Unternehmen und Geschäftsführer, die ihre betriebliche Versorgung sachwertbasiert und inflationsrobust gestalten wollen.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen bindet über eine Unterstützungskasse physisches Gold und Silber in die bAV ein. Die Versorgung ist so an Sachwerte gekoppelt und bleibt zugleich gefördert und insolvenzgeschützt.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Physische Edelmetalle machen die bAV sachwertbasiert: Über einen anerkannten Durchführungsweg verbinden sie Förderung, Schutz und Kaufkrafterhalt.
