Edelmetallrückdeckung
Bei der Edelmetallrückdeckung wird eine Versorgungszusage mit physischem Gold und Silber gedeckt, statt mit klassischen Versicherungstarifen, für eine sachwertbasierte, inflationsrobuste bAV.
Die Edelmetallrückdeckung ist das Herzstück der sachwertgedeckten betrieblichen Altersvorsorge: Statt das Deckungskapital einer Versorgungszusage in niedrig verzinste Versicherungstarife zu legen, wird es mit physischem, allokiertem Gold und Silber gedeckt. Umgesetzt über geeignete Durchführungswege, meist die pauschaldotierte Unterstützungskasse, verbindet sie die Steuervorteile der bAV mit dem Kaufkraftschutz von Edelmetallen. GRK Gereke setzt den rechtssicheren Rahmen mit der Authent Gruppe um, das Metall wird über den Partner NMF OHG eingebunden und versichert verwahrt.
Ausführlich erklärt
Jede Versorgungszusage braucht Deckungskapital. Klassisch wird dieses über Rückdeckungsversicherungen mit niedrigen Garantiezinsen aufgebaut, was real kaum Werterhalt bietet. Die Edelmetallrückdeckung ersetzt oder ergänzt diesen Weg, indem das Deckungskapital mit physischem, allokiertem Gold und Silber unterlegt wird.
Umgesetzt wird die Edelmetallrückdeckung über geeignete Durchführungswege, in der Praxis meist die pauschaldotierte Unterstützungskasse. So bleibt die Versorgung über den Pensions-Sicherungs-Verein insolvenzgeschützt, das Metall ist Eigentum und wird versichert verwahrt. GRK Gereke setzt die rechtssichere Gestaltung gemeinsam mit der Authent Gruppe um; die Edelmetalle bindet der Partner NMF OHG ein.
Das rückdeckende Gold und Silber ist allokiertes, physisches Eigentum außerhalb der Bankbilanz, kein Garantieversprechen eines Versicherers.
Edelmetallrückdeckung vs. klassische Rückdeckung
| Kriterium | Edelmetallrückdeckung | Klassische Rückdeckungsversicherung |
|---|---|---|
| Deckung | Physisches Gold und Silber | Versicherungstarif |
| Inflationsschutz | Sachwertbasiert | Gering |
| Ertrag | Wertentwicklung der Metalle | Niedriger Garantiezins |
| Eigentum | Allokiertes Edelmetall | Anspruch gegen Versicherer |
| Insolvenzschutz | Über PSV (Unterstützungskasse) | Über Versicherungsaufsicht |
- Sachwertbasierte, inflationsrobuste Deckung
- Steuervorteile der bAV bleiben erhalten
- Allokiertes Eigentum statt Garantieversprechen
- Insolvenzschutz über den PSV
- Edelmetallpreise schwanken
- Kein laufender Zins
- Rechtssichere Gestaltung über Fachpartner nötig
Häufige Fehler
- Edelmetallrückdeckung ohne anerkannten Durchführungsweg umzusetzen
- Auf nicht-allokiertes Metall zu setzen
- Die Schwankung der Metalle als kurzfristiges Risiko misszuverstehen
Für wen geeignet
Geeignet für Unternehmen und Geschäftsführer, die Versorgungszusagen sachwertbasiert und inflationsrobust decken wollen, statt sich auf niedrige Garantiezinsen zu verlassen.
Praxisbeispiel
Eine GmbH deckt die Versorgungszusage an ihren Geschäftsführer über eine Unterstützungskasse mit Edelmetallrückdeckung. Das Deckungskapital besteht aus physischem Gold und Silber, versichert verwahrt, die Versorgung ist über den PSV gesichert.
Expertenwissen
Warum Sachwert statt Garantiezins
Klassische Rückdeckungsversicherungen leiden unter historisch niedrigen Garantiezinsen, die real kaum Werterhalt bieten. Die Edelmetallrückdeckung stellt dem einen Sachwert gegenüber, der über lange Zeiträume Kaufkraft bewahrt hat. Sie ist keine Spekulation, sondern eine Entscheidung für Beständigkeit der Deckung.
Rechtssichere Umsetzung
Die Einbindung physischer Edelmetalle in eine Versorgungszusage erfordert einen anerkannten Durchführungsweg, meist die pauschaldotierte Unterstützungskasse. GRK Gereke gestaltet diesen gemeinsam mit der Authent Gruppe rechtssicher; der Edelmetallpartner NMF OHG bindet das allokierte Gold und Silber ein und verwahrt es versichert. So bleiben Insolvenzschutz und steuerliche Vorteile der bAV erhalten.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Die Edelmetallrückdeckung macht Versorgungszusagen inflationsrobust: Sachwert statt Garantiezins, Eigentum statt Versprechen, bei vollem Insolvenzschutz der bAV.
