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GRK GerekeVermögenssicherung
Vergleich & Entscheidung

Bausparvertrag verkaufen oder behalten

Ob ein Bausparvertrag verkauft oder behalten wird, hängt vom Bauvorhaben, der Verzinsung und der Förderung ab. Nicht benötigte Verträge sind oft Kandidaten für die Auflösung.

Auf den Punkt

Wer konkret bauen oder modernisieren will, behält den Bausparvertrag meist. Wird die Bausparsumme nicht benötigt und das Guthaben niedrig verzinst, kann die Auflösung sinnvoll sein, das freie Kapital lässt sich in Sachwerte umschichten. Förderungen sind dabei zu beachten.

Erklärung

Ausführlich erklärt

Ein Bausparvertrag ist auf den Wohnungsbau zugeschnitten. Wer ein konkretes Bau- oder Modernisierungsvorhaben hat oder sich ein günstiges Bauspardarlehen sichern will, behält den Vertrag in der Regel.

Wird die Bausparsumme dagegen nicht benötigt oder ist der Vertrag übersparte, verzinst sich das Guthaben oft nur niedrig. Dann kann die Auflösung sinnvoll sein, und das freigewordene Kapital lässt sich in Sachwerte wie Gold umschichten. Mögliche Wohnungsbauprämien sollten in die Entscheidung einfließen.

Gegenüberstellung

Verkaufen / auflösen oder behalten im Überblick

KriteriumAuflösenBehalten
BauvorhabenKein konkretes geplantBau / Modernisierung geplant
VerzinsungNiedrig, Kapital arbeitet kaumGgf. günstiges Darlehensrecht
FörderungPrämien können entfallenFörderung bleibt erhalten
KapitalWird verfügbarBleibt gebunden
UmschichtungIn Sachwerte möglichKeine
Vorteile
  • Auflösung macht niedrig verzinstes Kapital frei
  • Umschichtung in Sachwerte möglich
  • Auch übersparte Verträge möglich
  • Kostenfreie, unverbindliche Prüfung
Nachteile & Risiken
  • Behalten sichert Darlehensrecht und Förderung
  • Auflösung kann Prämien kosten
  • Nicht sinnvoll bei konkretem Bauvorhaben
Worauf achten

Häufige Fehler

  • Förderungen wie die Wohnungsbauprämie zu übersehen
  • Ein konkretes Bauvorhaben zu früh aufzugeben
  • Übersparte Guthaben ungeprüft liegen zu lassen
Zielgruppe

Für wen geeignet

Behalten passt bei konkretem Bauvorhaben oder günstigem Darlehensrecht. Auflösen passt bei nicht benötigten, übersparte oder niedrig verzinsten Verträgen.

Aus der Praxis

Praxisbeispiel

Beispielfall

Ein Sparer ohne Bauabsicht hat einen zuteilungsreifen, niedrig verzinsten Bausparvertrag. Nach Prüfung der Förderung löst er ihn auf und schichtet das Guthaben teilweise in Gold um.

Antworten

Häufige Fragen

Im Glossar

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Fazit

Zusammenfassung

Mit Bauabsicht und Förderung lohnt das Behalten. Ohne konkreten Bedarf bindet ein Bausparvertrag oft niedrig verzinstes Kapital, das in Sachwerten besser arbeiten kann.

Persönliche Einordnung

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