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GRK GerekeVermögenssicherung
Betriebliche Altersvorsorge

Unterstützungskasse und Insolvenzschutz

Die Versorgung der Unterstützungskasse ist über den Pensions-Sicherungs-Verein insolvenzgeschützt, eingebundene Edelmetalle sind zudem allokiertes Eigentum.

Auf den Punkt

Die Unterstützungskasse genießt Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG): Wird der Arbeitgeber zahlungsunfähig, übernimmt der PSV die zugesagte Versorgung. Eingebundene physische Edelmetalle sind zusätzlich allokiertes Eigentum außerhalb der Bankbilanz.

Erklärung

Ausführlich erklärt

Ein zentrales Sicherheitsmerkmal der Unterstützungskasse ist ihr Insolvenzschutz. Sie gehört zu den Durchführungswegen, deren Leistungen über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) abgesichert sind. Geht der Arbeitgeber insolvent, übernimmt der PSV die zugesagte Versorgung.

Wird die Versorgung mit physischen Edelmetallen gedeckt, kommt ein zweiter Schutzgedanke hinzu: Allokiertes Gold und Silber ist Eigentum und liegt außerhalb der Bankbilanz, unabhängig von der Bonität einzelner Institute. So verbindet die Unterstützungskasse gesetzlichen Insolvenzschutz mit der Sicherheit echten Sachwerteigentums.

Vorteile
  • Insolvenzschutz über den PSV
  • Versorgung läuft bei Arbeitgeber-Insolvenz weiter
  • Eingebundenes Edelmetall ist allokiertes Eigentum
  • Doppelter Schutzgedanke bei Sachwertdeckung
Nachteile & Risiken
  • PSV-Sicherung kann betragsmäßig begrenzt sein
  • Beitragspflicht des Arbeitgebers zum PSV
  • Sachwertpreise schwanken
Worauf achten

Häufige Fehler

  • Den Insolvenzschutz mit einer Wertgarantie zu verwechseln
  • Sehr hohe Zusagen ohne Blick auf PSV-Grenzen zu gestalten
  • Nicht-allokiertes Metall für sicher zu halten
Zielgruppe

Für wen geeignet

Wichtig für Arbeitgeber und Begünstigte, die wissen wollen, wie die Versorgung der Unterstützungskasse abgesichert ist.

Aus der Praxis

Praxisbeispiel

Beispielfall

Nach der Insolvenz eines Arbeitgebers übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die Leistungen der Unterstützungskasse; das eingebundene Gold bleibt als allokiertes Eigentum erhalten.

Antworten

Häufige Fragen

Im Glossar

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Fazit

Zusammenfassung

Die Unterstützungskasse vereint gesetzlichen Insolvenzschutz über den PSV mit der Sicherheit allokierten Sachwerteigentums, ein doppelter Schutz.

Persönliche Einordnung

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