Kapitalanlage in Gold
Die Kapitalanlage in Gold meint den Erwerb von physischem Anlagegold als Wertspeicher. Anlagegold ist in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit.
Ausführlich erklärt
Gold ist seit Jahrtausenden ein anerkannter Wertspeicher: knapp, weltweit handelbar und nicht beliebig vermehrbar. Bei der Kapitalanlage in Gold erwirbt man physisches Anlagegold, meist als LBMA-zertifizierte Barren oder gängige Anlagemünzen. Ein steuerlicher Vorteil: Anlagegold ist in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit.
Gold zahlt keine Zinsen, sein Wert ergibt sich aus Angebot, Nachfrage und der Funktion als Krisen- und Inflationsschutz. Für Privatpersonen sind Veräußerungsgewinne nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Wichtig ist die sichere, idealerweise versicherte Verwahrung. In der Altersvorsorge lässt sich Gold sowohl privat als auch betrieblich einbinden.
- Anlagegold umsatzsteuerbefreit
- Gewinne nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei (privat)
- Weltweit handelbar und bankenunabhängig
- Gilt als Krisen- und Inflationsschutz
- Keine laufenden Zinsen oder Dividenden
- Preis kann schwanken
- Sichere Lagerung erforderlich
Für wen geeignet
Geeignet für Anleger, die einen liquiden, steuerlich begünstigten Sachwert als Stabilitätsanker in ihr Vermögen aufnehmen wollen.
Praxisbeispiel
Eine Anlegerin investiert einen Teil ihres Vermögens in LBMA-zertifizierte Goldbarren, die versichert eingelagert werden. Nach mehr als einem Jahr Haltefrist kann sie etwaige Gewinne steuerfrei realisieren.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Die Kapitalanlage in Gold verbindet steuerliche Vorteile mit der Stabilität eines weltweit anerkannten Sachwerts – ein bewährter Anker im Vermögen.
