Pensionszusage an Unterstützungskasse übertragen
Eine bestehende Pensionszusage lässt sich auf eine Unterstützungskasse übertragen, das entlastet die Bilanz, erhält Liquidität und ermöglicht eine sachwertgedeckte Versorgung.
Die Übertragung einer Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse ist einer der wirkungsvollsten Schritte der Bilanzentlastung. Belastende Pensionsrückstellungen werden aus der Bilanz gelöst, das Eigenkapital entlastet und Rating, Verkaufs- und Nachfolgefähigkeit verbessert. In der pauschaldotierten Unterstützungskasse bleibt Liquidität über das Darlehensprinzip im Unternehmen, und das Deckungskapital lässt sich sachwertbasiert mit Gold und Silber aufstellen. Die zugesagte Versorgung bleibt vollständig erhalten und über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. GRK Gereke begleitet die Übertragung gemeinsam mit der Authent Gruppe rechtssicher.
Ausführlich erklärt
Bestehende Pensionszusagen erzeugen Rückstellungen, die das Eigenkapital binden, bei niedrigen Zinsen wachsen und Bilanz, Rating sowie Verkauf und Nachfolge belasten. Die Übertragung auf eine Unterstützungskasse verlagert die Verpflichtung auf einen ausgelagerten Träger und entlastet so die Bilanz.
In der pauschaldotierten Unterstützungskasse bleibt die Liquidität über das Darlehensprinzip im Unternehmen, und das Deckungskapital lässt sich sachwertbasiert mit physischem Gold und Silber aufstellen. Die zugesagte Versorgung bleibt vollständig erhalten und über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. GRK Gereke setzt die Übertragung mit der Authent Gruppe rechtssicher um.
Bei der Übertragung wechselt nur der Träger der Verpflichtung, die zugesagte Leistung an den Begünstigten bleibt unverändert und PSV-geschützt.
Vor und nach der Übertragung
| Kriterium | Pensionszusage (vorher) | Unterstützungskasse (nachher) |
|---|---|---|
| Bilanz | Rückstellungen belasten | Entlastet / ausgelagert |
| Eigenkapital | Gebunden | Freigesetzt |
| Liquidität | Bilanzwirksam gebunden | Bleibt über Darlehen verfügbar |
| Deckung | Oft Rückdeckungsversicherung | Sachwerte wie Gold möglich |
| Verkauf / Nachfolge | Erschwert | Erleichtert |
- Löst Pensionsrückstellungen aus der Bilanz
- Entlastet Eigenkapital und verbessert das Rating
- Liquiditätserhalt und Sachwertoption
- Versorgung bleibt erhalten und PSV-geschützt
- Einmaliger Gestaltungsaufwand
- Steuerliche Prüfung notwendig
- Nicht jede Zusage ist voll übertragbar
Häufige Fehler
- Die Übertragung erst kurz vor dem Verkauf anzugehen
- Die steuerlichen Folgen nicht vorab zu klären
- Den Deckungsbedarf zu niedrig anzusetzen
Für wen geeignet
Wichtig für Unternehmen mit belastenden Pensionszusagen, die eine Nachfolge planen, verkaufen wollen oder ihre Bilanzkennzahlen verbessern müssen.
Praxisbeispiel
Eine GmbH überträgt die belastende Pensionszusage an ihren Geschäftsführer auf eine pauschaldotierte Unterstützungskasse. Die Bilanz wird entlastet, das Deckungskapital teils in Gold gehalten, der geplante Verkauf wird möglich.
Expertenwissen
Warum die Übertragung die Bilanz entlastet
Eine Direktzusage zwingt das Unternehmen, Pensionsrückstellungen zu bilden, die Eigenkapital binden und Kennzahlen verschlechtern. Wird die Zusage auf eine Unterstützungskasse übertragen, verlässt die Verpflichtung die Bilanz. Das verbessert Eigenkapitalquote und Rating und macht das Unternehmen für Käufer und Nachfolger attraktiver.
Sachwertbasiertes Deckungskapital
Im Zuge der Übertragung lässt sich das Deckungskapital neu ausrichten. Statt es in niedrig verzinsten Rückdeckungsversicherungen zu halten, kann es sachwertbasiert mit physischem Gold und Silber aufgestellt werden. So gewinnt die Versorgung Inflationsschutz. Der Edelmetallpartner NMF OHG bindet das Metall ein, die Authent Gruppe verantwortet die rechtssichere Gestaltung.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Die Übertragung der Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse entlastet die Bilanz, erhält Liquidität und macht die Versorgung sachwertgedeckt, ein Schlüsselschritt vor Verkauf und Nachfolge.
