Insolvenzschutz für Pensionszusagen
Pensionszusagen sind über den Pensions-Sicherungs-Verein insolvenzgeschützt, bei Auslagerung und Sachwertdeckung kommen weitere Schutzebenen hinzu.
Ausführlich erklärt
Eine Pensionszusage soll auch dann erfüllt werden, wenn das Unternehmen insolvent wird. Für Direktzusagen sorgt dafür der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG): Er übernimmt im Insolvenzfall die gesicherten Versorgungsleistungen.
Zusätzliche Sicherheit entsteht durch eine Auslagerung der Zusage auf einen externen Träger und durch eine sachwertbasierte Deckung: Allokiertes Gold und Silber ist Eigentum außerhalb der Bankbilanz. So lassen sich gesetzlicher Insolvenzschutz und echtes Sachwerteigentum kombinieren. Die PSV-Sicherung kann betragsmäßig begrenzt sein.
- PSV-Schutz für Direktzusagen
- Versorgung läuft bei Insolvenz weiter
- Auslagerung stärkt den Schutz zusätzlich
- Sachwerte als bilanzunabhängiges Eigentum
- PSV-Sicherung betragsmäßig begrenzt
- Beitragspflicht zum PSV
- Sachwertpreise schwanken
Häufige Fehler
- Den Insolvenzschutz mit einer Wertgarantie zu verwechseln
- Sehr hohe Zusagen ohne Blick auf PSV-Grenzen zu gestalten
- Die Absicherung nicht regelmäßig zu prüfen
Für wen geeignet
Wichtig für Unternehmen und begünstigte Geschäftsführer, die wissen wollen, wie ihre Pensionszusage im Insolvenzfall geschützt ist.
Praxisbeispiel
Nach der Insolvenz eines Arbeitgebers übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die gesicherte Pensionszusage; das zur Deckung eingebundene Gold bleibt als allokiertes Eigentum erhalten.
Häufige Fragen
Verwandte Begriffe
Passende Inhalte aus dem Wissensbereich
Zusammenfassung
Pensionszusagen sind über den PSV insolvenzgeschützt, Auslagerung und Sachwertdeckung fügen weitere Schutzebenen hinzu.
