Pensionszusage absichern
Eine Pensionszusage abzusichern heißt, ihr ausreichend Deckungskapital gegenüberzustellen, über Rückdeckung, Ausfinanzierung und Insolvenzschutz.
Ausführlich erklärt
Eine Pensionszusage ist nur so gut wie ihre Deckung. Ohne ausreichendes Kapital droht im Versorgungsfall eine Finanzierungslücke, und der Arbeitgeber haftet. Eine Pensionszusage abzusichern heißt deshalb, ihr planmäßig Deckungskapital gegenüberzustellen.
Klassisch geschieht das über eine Rückdeckungsversicherung, zunehmend über breiter gestreutes Deckungsvermögen, das auch Sachwerte wie physisches Gold umfassen kann, um Inflationsschutz zu gewinnen. Zusätzlich schützt der Pensions-Sicherungs-Verein die Versorgung im Insolvenzfall. Eine regelmäßige Prüfung des Deckungsgrads hält die Absicherung verlässlich.
- Schließt die Finanzierungslücke der Zusage
- Sachwerte können Inflationsschutz beitragen
- Insolvenzschutz über den PSV
- Schafft Planungssicherheit
- Erfordert zusätzlichen Kapitaleinsatz
- Anlageergebnis nicht garantiert
- Regelmäßige Prüfung des Deckungsgrads nötig
Häufige Fehler
- Die Zusage nicht ausreichend auszufinanzieren
- Den Deckungsgrad nicht regelmäßig zu prüfen
- Allein auf niedrig verzinste Rückdeckung zu setzen
Für wen geeignet
Wichtig für Unternehmen mit Pensionszusagen, die sicherstellen wollen, dass die zugesagten Leistungen real finanzierbar und abgesichert sind.
Praxisbeispiel
Eine GmbH sichert die Pensionszusage an ihren Geschäftsführer ab: teils über eine Rückdeckungsversicherung, teils über physisches Gold, sodass das Deckungskapital ausreicht und inflationsrobust ist.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Eine Pensionszusage abzusichern macht das Versprechen belastbar, mit ausreichend Deckungskapital, Sachwerten für Inflationsschutz und PSV-Sicherung.
