Geschäftsführer-Pension
Die Geschäftsführer-Pension ist die zugesagte Altersversorgung eines GmbH-Geschäftsführers, meist über eine Pensionszusage oder Unterstützungskasse.
Ausführlich erklärt
Die Geschäftsführer-Pension sichert den Lebensstandard des Geschäftsführers im Ruhestand. Da viele Geschäftsführer, besonders Gesellschafter-Geschäftsführer, nicht ausreichend gesetzlich abgesichert sind, ist sie ein zentraler Vorsorgebaustein, der das Unternehmen als Gestaltungsrahmen nutzt.
Aufgebaut wird sie meist über eine Pensionszusage oder eine Unterstützungskasse. Erstere ist bilanzwirksam, letztere flexibler und bilanzschonend. Zunehmend werden Sachwerte wie Gold eingebunden, um die Kaufkraft zu schützen. Bei beherrschenden GGF prüfen die Finanzbehörden Angemessenheit, Erdienbarkeit und Schriftform streng.
- Sichert den Ruhestand des Geschäftsführers
- Nutzt das Unternehmen als Gestaltungsrahmen
- Über Unterstützungskasse bilanzschonend
- Sachwerte einbindbar
- Strenge Regeln bei beherrschenden GGF
- Pensionszusage belastet die Bilanz
- Komplexe Gestaltung
Häufige Fehler
- Die strengen GGF-Anforderungen zu unterschätzen
- Die bilanziellen Folgen einer Pensionszusage zu spät zu bedenken
- Die Pension nicht ausreichend auszufinanzieren
Für wen geeignet
Speziell für GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer, die ihre Altersversorgung über das Unternehmen aufbauen.
Praxisbeispiel
Ein Geschäftsführer baut seine Pension über eine Unterstützungskasse auf, statt über eine bilanzwirksame Pensionszusage. Ein Teil fließt in Gold, die Liquidität bleibt im Unternehmen.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Die Geschäftsführer-Pension ist Kern der Unternehmer-Vorsorge, am flexibelsten und bilanzschonendsten über eine sachwertgedeckte Unterstützungskasse.
