Betriebsausgabenabzug
Betriebsausgabenabzug heißt, dass betrieblich veranlasste Aufwendungen den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens mindern.
Ausführlich erklärt
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, etwa Gehälter, Mieten oder Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung. Sie mindern den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Steuerlast des Unternehmens.
Bei einer GmbH wirkt der Abzug auf Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, zusammen häufig rund 30 % des Gewinns, abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde. Zuwendungen an Versorgungseinrichtungen sind nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften abziehbar, für Unterstützungskassen nach § 4d EStG.
- Senkt die Steuerlast der GmbH unmittelbar
- Macht Versorgungsbeiträge wirtschaftlich günstiger
- Planbar bei sauberer Gestaltung
- Nur betrieblich veranlasste Aufwendungen sind abziehbar
- Gesetzliche Höchstgrenzen bei Versorgungsbeiträgen
- Bei Gesellschaftern genaue Prüfung durch das Finanzamt
Häufige Fehler
- Private Ausgaben als betrieblich zu verbuchen
- Höchstgrenzen zu übersehen
- Den Gewerbesteuerhebesatz bei der Rechnung zu vergessen
Für wen geeignet
Für alle Unternehmen, besonders für Kapitalgesellschaften, die Gewinne steuerlich effizient einsetzen wollen.
Praxisbeispiel
Im Modellfall der Gesellschaftervorsorge mindert ein steuerlicher Ansatz von 44.182,38 € die Steuer der GmbH bei rund 31 % um 13.696,54 €.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Der Betriebsausgabenabzug ist der Hebel, mit dem die GmbH einen Teil Ihrer Versorgung über die eingesparte Steuer mitfinanziert.
