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Unternehmer & Strategie

Betriebsausgabenabzug

Betriebsausgabenabzug heißt, dass betrieblich veranlasste Aufwendungen den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens mindern.

Auf den Punkt

Der Betriebsausgabenabzug erlaubt es Unternehmen, betrieblich veranlasste Aufwendungen vom Gewinn abzuziehen. Dadurch sinken Körperschaft- und Gewerbesteuer der GmbH. Auch Zuwendungen an eine Unterstützungskasse oder Unternehmerkasse können im gesetzlich zulässigen Umfang Betriebsausgaben sein.

Erklärung

Ausführlich erklärt

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, etwa Gehälter, Mieten oder Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung. Sie mindern den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Steuerlast des Unternehmens.

Bei einer GmbH wirkt der Abzug auf Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, zusammen häufig rund 30 % des Gewinns, abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde. Zuwendungen an Versorgungseinrichtungen sind nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften abziehbar, für Unterstützungskassen nach § 4d EStG.

Vorteile
  • Senkt die Steuerlast der GmbH unmittelbar
  • Macht Versorgungsbeiträge wirtschaftlich günstiger
  • Planbar bei sauberer Gestaltung
Nachteile & Risiken
  • Nur betrieblich veranlasste Aufwendungen sind abziehbar
  • Gesetzliche Höchstgrenzen bei Versorgungsbeiträgen
  • Bei Gesellschaftern genaue Prüfung durch das Finanzamt
Worauf achten

Häufige Fehler

  • Private Ausgaben als betrieblich zu verbuchen
  • Höchstgrenzen zu übersehen
  • Den Gewerbesteuerhebesatz bei der Rechnung zu vergessen
Zielgruppe

Für wen geeignet

Für alle Unternehmen, besonders für Kapitalgesellschaften, die Gewinne steuerlich effizient einsetzen wollen.

Aus der Praxis

Praxisbeispiel

Beispielfall

Im Modellfall der Gesellschaftervorsorge mindert ein steuerlicher Ansatz von 44.182,38 € die Steuer der GmbH bei rund 31 % um 13.696,54 €.

Antworten

Häufige Fragen

Im Glossar

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Fazit

Zusammenfassung

Der Betriebsausgabenabzug ist der Hebel, mit dem die GmbH einen Teil Ihrer Versorgung über die eingesparte Steuer mitfinanziert.

Persönliche Einordnung

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