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Unternehmer & Strategie

Steuerbelastung der GmbH

Die Steuerbelastung der GmbH setzt sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zusammen und liegt häufig bei rund 30 % des Gewinns.

Auf den Punkt

Eine GmbH zahlt auf ihren Gewinn 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer, deren Höhe vom Hebesatz der Gemeinde abhängt. Zusammen ergibt das häufig rund 30 %. Betriebsausgaben wie Zuwendungen an eine Unterstützungskasse mindern diese Belastung.

Erklärung

Ausführlich erklärt

Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens, dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Die Gewerbesteuer richtet sich nach dem Hebesatz der Gemeinde und liegt meist zwischen etwa 12 und 17 % des Gewinns.

In der Summe zahlt eine GmbH je nach Standort rund 30 % Ertragsteuern. Im Modellfall der Gesellschaftervorsorge wird mit rund 31 % als Durchschnittswert gerechnet. Jeder Euro, den die GmbH als Betriebsausgabe absetzen kann, spart ihr deshalb rund 30 Cent Steuern.

Vorteile
  • Planbare Belastung bei bekanntem Hebesatz
  • Durch Betriebsausgaben steuerbar
  • Gewinne bleiben zunächst in der Gesellschaft
Nachteile & Risiken
  • Ausschüttungen werden privat zusätzlich besteuert
  • Hebesatz unterscheidet sich je Gemeinde
  • Gewinne sind privat nur mit weiterer Steuer zu erreichen
Worauf achten

Häufige Fehler

  • Nur die Körperschaftsteuer zu betrachten
  • Den Hebesatz der eigenen Gemeinde nicht zu kennen
  • Die zweite Besteuerung bei Ausschüttung zu vergessen
Zielgruppe

Für wen geeignet

Für Gesellschafter und Geschäftsführer, die Gewinne ihrer GmbH steuerlich effizient einsetzen wollen.

Aus der Praxis

Praxisbeispiel

Beispielfall

Eine GmbH in einer Gemeinde mit 400 % Hebesatz zahlt rund 30 % Steuern auf ihren Gewinn. Fließen 24.000 € als abziehbare Zuwendung in die Versorgung des Geschäftsführers, sinkt ihre Steuer entsprechend.

Antworten

Häufige Fragen

Im Glossar

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Fazit

Zusammenfassung

Wer die Steuerbelastung seiner GmbH kennt, sieht sofort, wie viel der Betriebsausgabenabzug für die eigene Versorgung wert ist.

Persönliche Einordnung

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