Steuerbelastung der GmbH
Die Steuerbelastung der GmbH setzt sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zusammen und liegt häufig bei rund 30 % des Gewinns.
Ausführlich erklärt
Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens, dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Die Gewerbesteuer richtet sich nach dem Hebesatz der Gemeinde und liegt meist zwischen etwa 12 und 17 % des Gewinns.
In der Summe zahlt eine GmbH je nach Standort rund 30 % Ertragsteuern. Im Modellfall der Gesellschaftervorsorge wird mit rund 31 % als Durchschnittswert gerechnet. Jeder Euro, den die GmbH als Betriebsausgabe absetzen kann, spart ihr deshalb rund 30 Cent Steuern.
- Planbare Belastung bei bekanntem Hebesatz
- Durch Betriebsausgaben steuerbar
- Gewinne bleiben zunächst in der Gesellschaft
- Ausschüttungen werden privat zusätzlich besteuert
- Hebesatz unterscheidet sich je Gemeinde
- Gewinne sind privat nur mit weiterer Steuer zu erreichen
Häufige Fehler
- Nur die Körperschaftsteuer zu betrachten
- Den Hebesatz der eigenen Gemeinde nicht zu kennen
- Die zweite Besteuerung bei Ausschüttung zu vergessen
Für wen geeignet
Für Gesellschafter und Geschäftsführer, die Gewinne ihrer GmbH steuerlich effizient einsetzen wollen.
Praxisbeispiel
Eine GmbH in einer Gemeinde mit 400 % Hebesatz zahlt rund 30 % Steuern auf ihren Gewinn. Fließen 24.000 € als abziehbare Zuwendung in die Versorgung des Geschäftsführers, sinkt ihre Steuer entsprechend.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Wer die Steuerbelastung seiner GmbH kennt, sieht sofort, wie viel der Betriebsausgabenabzug für die eigene Versorgung wert ist.
