Gesellschaftervorsorge
Gesellschaftervorsorge bezeichnet die Altersversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers, die ganz oder teilweise über seine eigene Kapitalgesellschaft aufgebaut wird.
Ausführlich erklärt
Viele Gesellschafter-Geschäftsführer sind nicht gesetzlich rentenversichert und müssen ihre Altersversorgung selbst organisieren. Die Gesellschaftervorsorge nutzt dafür die eigene Kapitalgesellschaft: Die GmbH finanziert die Versorgung, statt dass der Unternehmer aus bereits versteuertem Privateinkommen spart.
Klassisch geschah das über die Pensionszusage, die jedoch Rückstellungen in der Bilanz erfordert. Moderne Gestaltungen wie die Unternehmerkasse wickeln die Versorgung über eine externe Einrichtung ab, sodass keine Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz nötig ist und die Beiträge flexibel bleiben.
- Gewinne der GmbH werden zur persönlichen Versorgung
- Steuerliche Vorteile auf Ebene der GmbH
- Unabhängig von der gesetzlichen Rente
- Bei externer Abwicklung bilanzschonend
- Steuerliche Anforderungen an GGF-Versorgungen sind streng
- Gestaltung muss sauber dokumentiert sein
- Wirkung hängt von der Ertragslage der GmbH ab
Häufige Fehler
- Nur an Gehalt und Ausschüttung zu denken
- Eine bilanzbelastende Pensionszusage ohne Alternativenprüfung zu wählen
- Die Versorgung zu spät zu beginnen
Für wen geeignet
Für Gesellschafter-Geschäftsführer, Inhaber von GmbH und UG sowie Unternehmer mit Kapitalgesellschaft.
Praxisbeispiel
Ein GmbH-Gesellschafter stellt seine Vorsorge von Ausschüttungen auf eine Unternehmerkasse um: Die GmbH spart für ihn, die Zuwendungen mindern den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Gesellschaftervorsorge macht aus Unternehmensgewinnen persönliche Sicherheit, am flexibelsten über eine extern abgewickelte Versorgung wie die Unternehmerkasse.
