Unternehmerkasse
Die Unternehmerkasse ist eine Versorgungseinrichtung, über die eine GmbH die Altersversorgung ihres Gesellschafter-Geschäftsführers aus Unternehmensmitteln finanziert.
Ausführlich erklärt
Die Unternehmerkasse überträgt das Prinzip der Unterstützungskasse auf die Versorgung des Unternehmers selbst. Statt Gewinne als Gehalt oder Ausschüttung zu entnehmen, finanziert die GmbH über die Kasse eine persönliche Versorgung für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, getrennt von privaten Mitteln.
Für die GmbH sind die Zuwendungen im gesetzlich zulässigen Umfang Betriebsausgaben. Weil die Zusage über eine externe Versorgungseinrichtung abgewickelt wird, muss keine Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz gebildet werden. Für den Unternehmer entsteht bei anerkannter Gestaltung in der Aufbauphase keine laufende Lohnsteuer. Die konkrete Gestaltung braucht eine saubere steuerliche und rechtliche Einrichtung.
- Versorgung aus Unternehmensmitteln statt aus privatem Netto
- Betriebsausgabenabzug für die GmbH
- Keine Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz
- Beiträge an die Ertragslage anpassbar
- Spezialgestaltung mit sorgfältiger Einrichtung
- Steuerliche Anerkennung ist Voraussetzung
- Einrichtungs- und Betreuungskosten
Häufige Fehler
- Ohne Abstimmung mit dem Steuerberater zu starten
- Das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung zu unterschätzen
- Beiträge nicht an die Ertragslage anzupassen
Für wen geeignet
Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder anderen Kapitalgesellschaft, deren Firma regelmäßig Gewinne erzielt.
Praxisbeispiel
Eine GmbH wendet im Modellfall 2.000 € im Monat für ihren 40-jährigen Gesellschafter-Geschäftsführer zu. Bei 4,00 % Verzinsung entsteht bis zum Renteneintritt ein Versorgungsvermögen von über einer Million Euro, ohne privaten Liquiditätsabfluss.
Häufige Fragen
Verwandte Begriffe
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Zusammenfassung
Die Unternehmerkasse ist der dritte Weg neben Gehalt und Ausschüttung: Die GmbH spart für ihren Unternehmer, mindert die eigene Steuerlast und bleibt bilanziell schlank.
