Zum Inhalt springen
GRK GerekeVermögenssicherung
Betriebliche Altersvorsorge

Versorgungsbezug

Versorgungsbezüge sind Renten der betrieblichen Altersversorgung und vergleichbare Leistungen, auf die gesetzlich Krankenversicherte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen können.

Auf den Punkt

Als Versorgungsbezug gelten unter anderem Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Bei gesetzlich Krankenversicherten sind sie in der Leistungsphase grundsätzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig, wobei für die Krankenversicherung ein Freibetrag gilt. Privat Versicherte zahlen darauf keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Erklärung

Ausführlich erklärt

Versorgungsbezüge sind in § 229 SGB V geregelt. Dazu zählen insbesondere Renten aus der betrieblichen Altersversorgung, also auch Leistungen einer Unterstützungskasse. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen darauf im Ruhestand Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, für die Krankenversicherung gilt ein jährlich angepasster Freibetrag.

Für die Planung heißt das: In der Aufbauphase sind arbeitgeberfinanzierte Zuwendungen beitragsfrei, in der Leistungsphase kann bei gesetzlich Krankenversicherten eine Beitragspflicht entstehen. Viele Gesellschafter-Geschäftsführer sind privat krankenversichert, für sie spielt diese Pflicht keine Rolle.

Vorteile
  • Klare gesetzliche Regelung
  • Freibetrag in der Krankenversicherung
  • Für privat Versicherte ohne Beitragspflicht
Nachteile & Risiken
  • Beiträge in der Leistungsphase bei gesetzlich Versicherten
  • Mindert die Nettorente
  • Regeln können sich ändern
Worauf achten

Häufige Fehler

  • Die Beitragspflicht im Alter zu vergessen
  • Netto- und Bruttorente zu verwechseln
  • Den eigenen Versicherungsstatus nicht zu berücksichtigen
Zielgruppe

Für wen geeignet

Wichtig für alle, die eine Betriebsrente oder eine Versorgung über eine Unterstützungskasse beziehen werden und gesetzlich krankenversichert sind.

Aus der Praxis

Praxisbeispiel

Beispielfall

Eine gesetzlich versicherte Geschäftsführerin plant ihre Zielrente mit einem Abschlag für Kranken- und Pflegeversicherung, ein privat versicherter Kollege muss das nicht.

Antworten

Häufige Fragen

Im Glossar

Verwandte Begriffe

Weiterlesen

Passende Inhalte aus dem Wissensbereich

Fazit

Zusammenfassung

Wer gesetzlich krankenversichert ist, rechnet seine spätere Betriebsrente netto, inklusive Beiträgen auf den Versorgungsbezug.

Persönliche Einordnung

Fragen zu „Versorgungsbezug"? Wir ordnen Ihre Situation unverbindlich ein.

Beratung anfragen