Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist zugleich an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und deren Geschäftsführer.
Ausführlich erklärt
Der Gesellschafter-Geschäftsführer vereint zwei Rollen: Als Gesellschafter ist er Eigentümer, als Geschäftsführer Organ der Gesellschaft. Er bezieht in der Regel ein Geschäftsführergehalt und kann zusätzlich Gewinnausschüttungen erhalten.
Für die Altersversorgung ist die Doppelrolle wichtig: Viele GGF sind nicht gesetzlich rentenversichert. Versorgungszusagen der GmbH an ihren GGF prüft das Finanzamt besonders genau, damit sie nicht als verdeckte Gewinnausschüttung gelten.
- Gestaltungsspielraum bei Vergütung und Versorgung
- Kann die eigene GmbH für die Vorsorge nutzen
- Häufig nicht sozialversicherungspflichtig
- Oft keine gesetzliche Rentenanwartschaft
- Strenge Anforderungen an Versorgungszusagen
- Doppelrolle verlangt saubere Trennung von privat und betrieblich
Häufige Fehler
- Die eigene Versorgungslücke zu unterschätzen
- Verträge mit der eigenen GmbH nicht schriftlich und angemessen zu gestalten
- Den Sozialversicherungsstatus nicht prüfen zu lassen
Für wen geeignet
Relevant für alle, die an einer GmbH oder UG beteiligt sind und sie zugleich führen.
Praxisbeispiel
Eine Unternehmerin hält 100 % ihrer GmbH und ist deren Geschäftsführerin. Ihre Altersversorgung baut sie über die Gesellschaft auf, weil sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.
Häufige Fragen
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Zusammenfassung
Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist Unternehmer und Angestellter zugleich, seine Altersversorgung gehört deshalb in die Hände der eigenen GmbH und eines Steuerberaters.
