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GRK GerekeVermögenssicherung
Unternehmer & Strategie

Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist zugleich an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und deren Geschäftsführer.

Auf den Punkt

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) hält Anteile an einer GmbH oder UG und führt zugleich deren Geschäfte. Je nach Beteiligungshöhe gilt er als beherrschend oder nicht beherrschend, was für Sozialversicherung, Betriebsrentenrecht und die steuerliche Anerkennung von Versorgungszusagen entscheidend ist.

Erklärung

Ausführlich erklärt

Der Gesellschafter-Geschäftsführer vereint zwei Rollen: Als Gesellschafter ist er Eigentümer, als Geschäftsführer Organ der Gesellschaft. Er bezieht in der Regel ein Geschäftsführergehalt und kann zusätzlich Gewinnausschüttungen erhalten.

Für die Altersversorgung ist die Doppelrolle wichtig: Viele GGF sind nicht gesetzlich rentenversichert. Versorgungszusagen der GmbH an ihren GGF prüft das Finanzamt besonders genau, damit sie nicht als verdeckte Gewinnausschüttung gelten.

Vorteile
  • Gestaltungsspielraum bei Vergütung und Versorgung
  • Kann die eigene GmbH für die Vorsorge nutzen
  • Häufig nicht sozialversicherungspflichtig
Nachteile & Risiken
  • Oft keine gesetzliche Rentenanwartschaft
  • Strenge Anforderungen an Versorgungszusagen
  • Doppelrolle verlangt saubere Trennung von privat und betrieblich
Worauf achten

Häufige Fehler

  • Die eigene Versorgungslücke zu unterschätzen
  • Verträge mit der eigenen GmbH nicht schriftlich und angemessen zu gestalten
  • Den Sozialversicherungsstatus nicht prüfen zu lassen
Zielgruppe

Für wen geeignet

Relevant für alle, die an einer GmbH oder UG beteiligt sind und sie zugleich führen.

Aus der Praxis

Praxisbeispiel

Beispielfall

Eine Unternehmerin hält 100 % ihrer GmbH und ist deren Geschäftsführerin. Ihre Altersversorgung baut sie über die Gesellschaft auf, weil sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.

Antworten

Häufige Fragen

Im Glossar

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Fazit

Zusammenfassung

Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist Unternehmer und Angestellter zugleich, seine Altersversorgung gehört deshalb in die Hände der eigenen GmbH und eines Steuerberaters.

Persönliche Einordnung

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